Möchten Sie sich von einem Experte aus Erfahrung für B2B-Recht beraten lassen? Sie suchen eine Anwaltskanzlei in Holland mit Spezialwissen für Vermittlungsverträge und B2B-Recht im Allgemeinen? Unsere Kanzlei in Amsterdam berät und unterstützt nationale und internationale Unternehmen und damit verbundene Organisationen in allen Fragen rund um das B2B-Recht.
Als Amsterdamer Anwaltskanzlei genießen wir einen guten Ruf auf dem Markt und stellen gerne ein Team von Experten für Sie zusammen, um Ihre geschäftlichen Herausforderungen zu meistern. Ob es sich um Verhandlungen, Rechtsberatung, die Ausarbeitung von Handelsverträgen oder um Rechtsstreitigkeiten handelt, unsere Anwälte sind Spezialisten auf ihrem Gebiet.
Wenn Sie bei der Überprüfung eines Vermittlungsvertrags Fragen zum Umfang der Vertragsbestimmungen haben, inwieweit der Vermittlungsvertrag Bestand hat, oder umgekehrt, wenn Sie unerwartet oder voraussichtlich mit dem Auftragnehmer eines Vermittlungsvertrags zu tun haben werden, steht Ihnen jederzeit ein Spezialist für Montageverträge zur Verfügung.
Was für Sie oder Ihr Unternehmen manchmal Neuland ist, ist für unsere erfahrenen Vertragsrechtsanwälte vertrautes Terrain. Viele Kunden sind Ihnen vorausgegangen, und wir können auf unsere umfassende Erfahrung und unser juristisches Fachwissen zurückgreifen. In unserer Anwaltskanzlei in Amsterdam stehen Ihre Interessen an erster Stelle, und wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Für unsere Vertragsrechtsanwälte ist es unerheblich, ob Sie ein "Partei, die eine Absichtserklärung erstellen will" oder ein [HI sind. Unsere Experte aus Erfahrung fungieren abwechselnd für den "Partei, die eine Absichtserklärung erstellen will" oder den Auftragnehmer. Dies ermöglicht es unseren Anwälten, die Chancen und Risiken beider Seiten im Blick zu behalten. Da wir beide Seiten kennen, wissen wir oft auch, wo in einem Fall die Hauptprobleme liegen oder worauf sich die Vertragsverhandlungen konzentrieren.
Im Fall von Verfahren zur Vorlage von Dokumenten bei Vermittlungsvereinbarungen wird die Initiative zu Verhandlungen häufig bei Auftragnehmer liegen. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Wenn Sie mit einem Auftragnehmer Geschäfte machen, sollten Sie auch die berechtigten Interessen Ihres Vertragspartners berücksichtigen. Sowohl für "Partei, die eine Absichtserklärung erstellen will" als auch für Auftragnehmer gibt es einen gemeinsamen Nenner: einen Vertrag zu erreichen, der zufriedenstellend erfüllt werden kann.
In jeder Phase eines Vermittlungsvertrags, d. h. sowohl bei der Erstellung, dem Inhalt der Vermittlungsvereinbarungen als auch dem Ende eines Vermittlungsvertrags, wird empfohlen, immer wieder mit einem Experte aus Erfahrung auszutauschen.
Wenn Sie Experten für B2B-Recht brauchen, können Sie auf unsere Kanzlei in Amsterdam zurückgreifen. Ihre vertraglichen Herausforderungen nehmen wir gerne gemeinsam in Angriff, und Sie können sich auf ein starkes Team verlassen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, oder besuchen Sie uns in Amsterdam. Natürlich kommen wir auch gerne zu Ihnen; wir sind in den gesamten Niederlanden für unsere Kunden und Geschäftspartner tätig.
Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam.
Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
+31 (0)20 – 210 31 38
martin.kruger@maakadvocaten.nl
Martin Krüger ist Deutscher und als Rechtsanwalt in den Niederlanden (advocaat) zugelassen. Als deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden berät Martin Krüger deutsche Unternehmen und Unternehmer zu Fragen des niederländischen Rechts. Martin ist ein engagierter Berater und Prozessanwalt in den Niederlanden und hat umfangreiche Erfahrung in deutsch-niederländischen Wirtschaftsfällen.
Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen und hat in den Niederlanden das niederländische Recht studiert. Er kennt daher die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden. Als Rechtsanwalt in den Niederlanden setzt er dieses Wissen ein, um seine deutschsprachigen Mandanten in grenzüberschreitenden rechtlichen Angelegenheiten optimal zu beraten und in Gerichtsverfahren in den Niederlanden zu vertreten.
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