Möchten Sie sich von einem Sachkundiger für B2C-Recht beraten lassen? Sie suchen eine Anwaltskanzlei in Holland mit Spezialwissen für Arbeitsverträge und B2C-Recht im Allgemeinen? Unsere Kanzlei in Amsterdam berät und unterstützt nationale und internationale Unternehmen und damit verbundene Organisationen in allen Fragen rund um das B2C-Recht.
Als Amsterdamer Anwaltskanzlei genießen wir einen guten Ruf auf dem Markt und stellen gerne ein Team von deutsch-niederländische Rechtsanwälte für Sie zusammen, um Ihre geschäftlichen Herausforderungen zu meistern. Ob es sich um Verhandlungen, Rechtsberatung, die Ausarbeitung von Handelsverträgen oder um Rechtsstreitigkeiten handelt, unsere Anwälte sind Spezialisten auf ihrem Gebiet.
Wenn Sie bei der Aussetzung eines Arbeitsvertrags Fragen zum Umfang der Vertragsbestimmungen haben, inwieweit der Arbeitsvertrag Bestand hat, oder umgekehrt, wenn Sie unerwartet oder voraussichtlich mit dem Gegner eines Verwenders von allgemeinen Verkaufsbedingungen eines Arbeitsvertrags zu tun haben werden, steht Ihnen jederzeit ein Spezialist für Designverträge zur Verfügung.
Was für Sie oder Ihr Unternehmen manchmal Neuland ist, ist für unsere erfahrenen Vertragsrechtsanwälte vertrautes Terrain. Viele Kunden sind Ihnen vorausgegangen, und wir können auf unsere umfassende Erfahrung und unser juristisches Fachwissen zurückgreifen. In unserer Anwaltskanzlei in Amsterdam stehen Ihre Interessen an erster Stelle, und wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Für unsere Vertragsrechtsanwälte ist es unerheblich, ob Sie ein Hersteller oder ein [HI sind. Unsere Sachkundiger fungieren abwechselnd für den Hersteller oder den Gegenseite eines Verwenders von allgemeinen Verkaufsbedingungen. Dies ermöglicht es unseren Anwälten, die Chancen und Risiken beider Seiten im Blick zu behalten. Da wir beide Seiten kennen, wissen wir oft auch, wo in einem Fall die Hauptprobleme liegen oder worauf sich die Vertragsverhandlungen konzentrieren.
Im Fall von Schiedsgerichtsbarkeit bei Arbeitsvereinbarungen wird die Initiative zu Verhandlungen häufig bei Gegenseite eines Verwenders von allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen. Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Wenn Sie mit einem Gegenseite eines Verwenders von allgemeinen Verkaufsbedingungen Geschäfte machen, sollten Sie auch die berechtigten Interessen Ihres Vertragspartners berücksichtigen. Sowohl für Hersteller als auch für Gegenseite eines Verwenders von allgemeinen Verkaufsbedingungen gibt es einen gemeinsamen Nenner: einen Vertrag zu erreichen, der zufriedenstellend erfüllt werden kann.
In jeder Phase eines Arbeitsvertrags, d. h. sowohl bei der Erstellung, dem Inhalt der Arbeitsvereinbarungen als auch dem Ende eines Arbeitsvertrags, wird empfohlen, immer wieder mit einem Sachkundiger auszutauschen.
Wenn Sie deutsch-niederländische Rechtsanwälte für B2C-Recht brauchen, können Sie auf unsere Kanzlei in Amsterdam zurückgreifen. Ihre vertraglichen Herausforderungen nehmen wir gerne gemeinsam in Angriff, und Sie können sich auf ein starkes Team verlassen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, oder besuchen Sie uns in Amsterdam. Natürlich kommen wir auch gerne zu Ihnen; wir sind in den gesamten Niederlanden für unsere Kunden und Geschäftspartner tätig.
Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam.
Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
+31 (0)20 – 210 31 38
martin.kruger@maakadvocaten.nl
Martin Krüger ist Deutscher und als Rechtsanwalt in den Niederlanden (advocaat) zugelassen. Als deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden berät Martin Krüger deutsche Unternehmen und Unternehmer zu Fragen des niederländischen Rechts. Martin ist ein engagierter Berater und Prozessanwalt in den Niederlanden und hat umfangreiche Erfahrung in deutsch-niederländischen Wirtschaftsfällen.
Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen und hat in den Niederlanden das niederländische Recht studiert. Er kennt daher die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden. Als Rechtsanwalt in den Niederlanden setzt er dieses Wissen ein, um seine deutschsprachigen Mandanten in grenzüberschreitenden rechtlichen Angelegenheiten optimal zu beraten und in Gerichtsverfahren in den Niederlanden zu vertreten.
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