deutsche Anwalt für Privatrecht

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deutsche Anwalt für Privatrecht in den Niederlanden

Wenn Sie auf der Suche nach einem niederländischen deutsche Anwalt für Privatrecht sind oder mehr über Inhalt und Umfang eines ICT-Vertrags wissen wollen, helfen Ihnen unsere erfahrenen niederländischen Anwälte für Vertragsrecht gerne weiter.


Unser Privatrecht-Anwalt Martin Krüger verfügt über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus verfügt Martin über ein erfahrenes Team von Anwälten für Privatrecht bei denen Sie in unserer Anwaltskanzlei in Amsterdam an der richtigen Adresse sind.


Unser Privatrecht-Anwalt kann Sie nicht nur im Rahmen der Prüfung und Erstellung von ICT-Vereinbarungen unterstützen, sondern ist auch bereit, Sie als Prozessvertreter vor Gericht zu vertreten, wenn Sie unerwartet in einen Zivilprozess verwickelt werden sollten.


Prüfverfahren in den Niederlanden aufgrund eines Streits über eine ICT-Vereinbarung

Sind Sie in einen Prüfverfahren in den Niederlanden über eine ICT-Vereinbarung verwickelt und möchten, dass ein Gericht darüber entscheidet? Aufgrund einer mangelhaften Leistung ein Prüfverfahren einzuleiten, kann erhebliche Auswirkungen haben. Daher ist es in einem solchen Fall auch durchaus verständlich, dass Sie in dieser Situation einen deutsche Anwalt einschalten möchten.


Verschaffen Sie sich gerne auf rechtspraak.nl einen ersten Überblick, wie Sie eine Klage in den Niederlanden einreichen können, oder nehmen Sie direkt und unverbindlich Kontakt mit unserem Anwalt für Prozessrecht und Vertragsrecht Martin Krüger auf.


Selbstvertsändlich kann es auch passieren, dass Sie die beklagte Partei in einem Rechtsstreit sind und Sie den betreffenden ICT-Vereinbarungen anders interpretieren und auslegen. In diesem Fall ist unter Umständen bereits eine Klage gegen Sie eingereicht worden. Unser erfahrener Anwalt für Privatrecht wird Sie gerne über alle Ihre Möglichkeiten beraten – sei es gerichtlich oder außergerichtlich.


Darüber hinaus können Sie auch aus vielen anderen Gründen in ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden verwickelt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Sie als Zeuge geladen werden oder wenn Sie selbst ein Interesse an einem Rechtsstreit zwischen zwei Parteien haben.


Auch dann sollten Sie sich von einem deutsche Anwalt beraten lassen, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir über weitere Vorgehen. Lassen Sie sich in jedem Fall über Ihre Rechtslage in Bezug auf Ihren ICT-Vertrag beraten.


Überprüfung eines ICT-Vertrags

Auch bei unserem deutsche Anwalt sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um das Überprüfung eines ICT-Vertrags geht. Unabhängig davon, welche Maßnahmen Sie ergreifen oder nicht ergreifen, ist es in jedem Fall nicht der beste Weg, sich zurückzulehnen oder keinen angemessenen Rechtsbeistand zu haben. Ein Überprüfung kann durchaus Folgen für den Inhaber von IP-Rechten haben, die Sie bei den Gesprächen mit Ihrem Vertragspartner nicht bedacht haben.


Es ist eine Verschwendung, wenn man auf bestimmte Rechte verzichtet, obwohl man das nicht unbedingt muss. Unser deutsche Anwalt verfügt über das Wissen und die Erfahrung, um Sie von dieser Last zu befreien und gleichzeitig sicherzustellen, dass Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ziele nicht behindert werden.


Die Durchführung einer Zeugenvernehmung ist in erster Linie Sache Ihres Anwalts. Viele unvorhergesehene Umstände können so frühzeitig antizipiert werden und tragen zu Ihrem Erfolg bei; dies möchte auch unsere Anwaltskanzlei in Amsterdam vermitteln. Personalisierung mit praktischer und effektiver Anwendung.


Sind Sie ein Inhaber von IP-Rechten oder ein Bauherr?

Für unsere Anwaltskanzlei in Amsterdam spielt es keine Rolle, ob Sie ein Inhaber von IP-Rechten oder ein Bauherr sind. Unsere gute Anwälte fungieren abwechselnd für den Bauherren oder den Inhaber von IP-Rechten. Dies ermöglicht es unseren Anwälten, die Chancen und Risiken für beide Kapazitäten genau im Auge zu behalten. Da wir beide Seiten kennen, wissen wir oft auch, wo ein Fall rechtlich anhängig ist oder wo beispielsweise Vertragsverhandlungen anstehen.


ICT-Vertrag mit einer ICT-Vereinbarung

Möchten Sie ein ICT-Vertrag mit einem ICT-Vereinbarung? Oder möchten Sie eine konkrete Frage zu einem ICT-Vertrag an unseren Anwalt für Vertragsrecht stellen, wir sind für Sie da. Unsere Anwälte verfügen über das Wissen und die Erfahrung, die Sie in allen Fragen rund um einen ICT-Vertrag und seine Überprüfung benötigen.


Selbstverständlich werden Ihre Angelegenheiten vertraulich behandelt und Ihre Interessen haben für uns oberste Priorität. Das ist die Garantie, die wir Ihnen geben können. Wir denken immer mit Ihnen mit und teilen unser Wissen und unsere Erfahrung, um die schnellste und effektivste Lösung zu finden. Unsere Anwälte im Vertragsrecht sind dafür bekannt, dass sie zugänglich, umsichtig und praktisch handeln.


Wir streben stets eine langfristige Beziehung zu unseren Mandanten an. Unsere Anwälte im Vertragsrecht haben daher einen direkten Blick auf das Ganze, sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Bearbeitung eines Geschäftsstreits.


Im letzteren Fall zählt für uns das beste Ergebnis, wobei wir gleichzeitig darauf achten, wie solche Vertragsstreitigkeiten in Zukunft vermieden werden können. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht und erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten.


Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam.


Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.


T: +31 (0)20 – 210 31 38 E: martin.kruger@maakadvocaten.nl

Anwaltskanzlei in Holland

Niederländischer Anwalt

Martin Krüger ist Deutscher und als Rechtsanwalt in den Niederlanden (advocaat) zugelassen. Als deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden berät Martin Krüger deutsche Unternehmen und Unternehmer zu Fragen des niederländischen Rechts. Martin ist ein engagierter Berater und Prozessanwalt in den Niederlanden und hat umfangreiche Erfahrung in deutsch-niederländischen Wirtschaftsfällen.
Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen und hat in den Niederlanden das niederländische Recht studiert. Er kennt daher die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden. Als Rechtsanwalt in den Niederlanden setzt er dieses Wissen ein, um seine deutschsprachigen Mandanten in grenzüberschreitenden rechtlichen Angelegenheiten optimal zu beraten und in Gerichtsverfahren in den Niederlanden zu vertreten.

Martin Krüger, Rechtsanwalt in den Niederlanden

Öffnungszeiten:

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  • Dienstag 8am - 9pm
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