Wie kann man nach niederländischem Recht von der Anwendung des CISG zurücktreten?
Niederländischer Begriff: CISG-Opt-out | Rechtsgrundlage: Artikel 6 CISG + niederländisches Recht
Das CISG (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf) findet automatisch auf die meisten grenzüberschreitenden B2B-Warenverkäufe zwischen Parteien in CISG-Vertragsstaaten Anwendung. Da das CISG Bestandteil des niederländischen Rechts ist, führt eine Klausel mit dem Wortlaut „Es gilt niederländisches Recht“ das CISG ein, anstatt es auszuschließen. Um sich davon auszunehmen, muss der Ausschluss ausdrücklich erfolgen.
Eine Standardformulierung für den Ausschluss lautet: „Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), Wien 1980, wird ausdrücklich ausgeschlossen.“ Ohne diese ausdrückliche Formulierung regelt das CISG den Kauf, und die innerstaatlichen niederländischen Kaufrechtsvorschriften (Buch 7 Titel 1 BW) finden nur als Lückenregelung Anwendung.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Dies ist der mit Abstand häufigste Formulierungsfehler in internationalen Kaufverträgen mit niederländischen Vertragspartnern. Die praktischen Unterschiede zwischen dem CISG und dem niederländischen innerstaatlichen Recht (Mängelrüge, Schwellenwert für den Rücktritt, Rechtsbehelf der Preisminderung) sind erheblich.
Verwandte Seiten: CISG-Rechtsanwalt, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.
Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.