Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden
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MAAK Advocaten ist eine auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Amsterdam, die internationale Unternehmen in Bezug auf niederländische Gesellschaftsstrukturen, Gesellschaftervereinbarungen, Pflichten und Haftung von Geschäftsführern sowie die laufende Unternehmensführung berät. Die meisten unserer Unternehmenskunden sind ausländische Konzerne, die eine niederländische Betriebsgesellschaft für ihre europäischen Aktivitäten gründen, oder deren niederländische Vertragspartner und Führungsteams.
Das Gesellschaftsrecht in den Niederlanden ist in erster Linie in Buch 2 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kodifiziert und bietet einen unternehmensfreundlichen Rahmen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap, kurz B.V.) und Aktiengesellschaften (naamloze vennootschap, kurz N.V.). Die B.V. ist bei weitem die gängigste Rechtsform für internationale Unternehmen, und seit der „Flex-B.V.“-Reform von 2012 wurden die Gründungsvoraussetzungen so weit vereinfacht, dass ein einzelner Gesellschafter und ein einzelner Geschäftsführer eine solche Gesellschaft innerhalb weniger Tage gründen können.
Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis ist pragmatisch ausgerichtet. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die richtige Struktur zu finden, die Governance-Dokumente zu erstellen und den reibungslosen Geschäftsbetrieb der niederländischen Gesellschaft auf kommerzieller Ebene sicherzustellen. Wir sind keine große Unternehmensrechtsabteilung, die M&A-Transaktionen im Milliarden-Euro-Bereich abwickelt, und wir geben auch nicht vor, dies zu sein. Unsere Stärke liegt in den gesellschaftsrechtlichen Dienstleistungen, die internationale Unternehmen tatsächlich benötigen, wenn sie in den Niederlanden tätig sind.
Gründung einer niederländischen B.V. oder einer Zweigniederlassung
Die erste Entscheidung für einen ausländischen Konzern, der in die Niederlande eintritt, ist in der Regel, ob eine niederländische Tochtergesellschaft gegründet oder eine Zweigniederlassung der ausländischen Muttergesellschaft registriert werden soll. Beide Optionen stehen zur Verfügung, und die richtige Wahl hängt von der steuerlichen Behandlung, dem Haftungsrisiko, den betrieblichen Anforderungen und den längerfristigen Plänen des Konzerns für die niederländischen Aktivitäten ab.
Eine niederländische B.V. ist eine eigenständige juristische Person mit eigenem Haftungsprofil. Gläubiger der B.V. können das Vermögen der B.V. in Anspruch nehmen, im Normalfall jedoch nicht das der Muttergesellschaft. Die Gründung erfordert eine notarielle Urkunde, die von einem niederländischen Notar beurkundet wird, die Eintragung in das niederländische Handelsregister bei der Handelskammer sowie die Verabschiedung einer Satzung. Es besteht keine Mindestkapitalanforderung. Ein einziger Gesellschafter und ein einziger Geschäftsführer reichen aus, und beide können nicht-niederländischer Staatsangehörigkeit und nicht in den Niederlanden ansässig sein. Die Gründungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen, sobald die KYC-Unterlagen vollständig vorliegen. Lesen Sie unseren Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Gründung einer niederländischen B.V.
Die Registrierung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist einfacher, bietet jedoch keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die ausländische Muttergesellschaft haftet weiterhin unmittelbar für die Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung. Zweigstellen werden bei der Handelskammer registriert und müssen bestimmte Buchhaltungsunterlagen einreichen; für die über die Zweigstelle ausgeübten Tätigkeiten gelten die niederländischen Steuer- und Arbeitsvorschriften. Für Unternehmen, die eine unverbindliche Präsenz in den Niederlanden anstreben, ohne eine neue juristische Person zu gründen, kann eine Zweigstelle geeignet sein. Bei betrieblicher Größenordnung oder Haftungsrisiken ist eine B.V. in der Regel die bessere Wahl.
Unsere Tätigkeit im Bereich der Unternehmensgründung deckt den gesamten Arbeitsablauf ab: Wahl der Rechtsform, Ausarbeitung der Satzung, Koordination der notariellen Urkunde mit dem Notar, Eintragung bei der Handelskammer, erste Beschlüsse der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Abstimmung mit den internen Governance-Anforderungen der Unternehmensgruppe.
Gesellschaftervereinbarungen nach niederländischem Recht
Die Satzung (statuten) einer niederländischen B.V. regelt die grundlegenden Unternehmensaspekte: Aktiengattungen, Übertragungsbeschränkungen, Struktur des Vorstands sowie Befugnisse der Hauptversammlung. Die eigentliche Governance-Regelung erfolgt in der Regel in einer separaten Gesellschaftervereinbarung, die an die spezifischen geschäftlichen Beziehungen zwischen den Parteien angepasst werden kann, ohne dass die mit Satzungsänderungen verbundenen Formalitäten und öffentlichen Eintragungen erforderlich sind.
In einer Gesellschaftervereinbarung klären wir die Fragen, die darüber entscheiden, wie das Unternehmen tatsächlich geführt wird: wie die Geschäftsführung bestellt und abberufen wird, welche Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen, wie Budgets und Geschäftspläne verabschiedet werden, wie Pattsituationen gelöst werden, wie mit neuen Investitionen umgegangen wird und wie Gesellschafter aussteigen können. Bei Joint Ventures zwischen nicht verbundenen Parteien integrieren wir Mitverkaufs- und Mitverkaufsrechte, Vorkaufsmechanismen sowie Bewertungsverfahren. Bei hundertprozentigen Tochtergesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe konzentrieren wir uns auf Entscheidungsbefugnisse, Cash-Pooling, konzerninterne Vereinbarungen und Erklärungen zur Konzernhaftung.
Das niederländische Recht bietet den Parteien erhebliche Freiheit bei der Gestaltung dieser Vereinbarungen. Die wesentliche Einschränkung besteht darin, dass eine Gesellschaftervereinbarung zwingende Bestimmungen von Buch 2 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder der Satzung der B.V. nicht außer Kraft setzen darf. Gerade bei der richtigen Abstimmung zwischen Satzung und Gesellschaftervereinbarung liegt der eigentliche Mehrwert der juristischen Ausarbeitung.
Pflichten der Geschäftsführer und persönliche Haftung nach niederländischem Recht
Vorstandsmitglieder niederländischer Unternehmen tragen in bestimmten Situationen ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Ausländische Führungskräfte, die Vorstandspositionen in einem niederländischen Unternehmen bekleiden, unterschätzen diese Risiken mitunter, da der Haftungsumfang weiter gefasst ist als die entsprechenden Standards in vielen Gerichtsbarkeiten.
Der grundlegende Maßstab für die Haftung von Geschäftsführern ist § 2:9 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach ein Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für schwerwiegende Pflichtverletzungen (ernstig verwijt) persönlich haftet. Bei normalen unternehmerischen Entscheidungen, die auf der Grundlage angemessener Informationen und im Interesse des Unternehmens getroffen werden, sind die Geschäftsführer geschützt. Ein Risiko entsteht, wenn eine Entscheidung eindeutig außerhalb dessen liegt, was ein angemessen umsichtiger Geschäftsführer tun würde, oder wenn grundlegende Pflichten vernachlässigt werden.
Im Falle einer Insolvenz erweitert sich die Haftung der Geschäftsführer erheblich. Artikel 2:248 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Geschäftsführer persönlich für die Fehlbeträge in der Insolvenzmasse haftbar zu machen, wenn sie das Unternehmen in den drei Jahren vor der Insolvenz offensichtlich unsachgemäß geführt haben. Das Versäumnis, ordnungsgemäße Buchführung zu führen oder den Jahresabschluss fristgerecht einzureichen, begründet eine gesetzliche Vermutung der Misswirtschaft, wodurch die Beweislast für das Gegenteil beim Vorstandsmitglied liegt. Dies ist die Regelung, die von ausländischen Führungskräften geleitete niederländische Unternehmen am häufigsten unvorbereitet trifft, da es sich bei den Einreichungspflichten um administrative Verpflichtungen handelt, die leicht übersehen werden können.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus können Geschäftsführer auch einer deliktischen persönlichen Haftung gegenüber Dritten ausgesetzt sein, die aufgrund des Verhaltens des Geschäftsführers einen Schaden erleiden, sowie gegenüber den Steuerbehörden für nicht gezahlte Lohn- und Umsatzsteuern gemäß den Vorschriften zur Kettenhaftung. Wir beraten Vorstände hinsichtlich des Umfangs dieser Risiken, der Verfahrensschritte zu deren Minderung sowie des Einsatzes einer D&O-Versicherung zur Absicherung verbleibender Risiken.
Corporate Governance nach niederländischem Recht
Sobald das Unternehmen seinen Betrieb aufgenommen hat, wird das Gesellschaftsrecht zu einer fortlaufenden und nicht mehr zu einer projektbezogenen Disziplin. Vorstandsbeschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, die Einreichung von Jahresabschlüssen, Änderungen des Stammkapitals, Ernennungen und Rücktritte, die Übertragung von Anteilen, Dividendenausschüttungen und die Entlastung: All dies führt zu gesellschaftsrechtlichen Aufgaben, die ordnungsgemäß, fristgerecht und in Abstimmung mit dem Notar sowie dem niederländischen Handelsregister erledigt werden müssen.
Für Mandanten, die eine kontinuierliche gesellschaftsrechtliche Betreuung nach niederländischem Recht ohne großen Verpflichtungsumfang wünschen, bieten wir flexible Rahmenvereinbarungen an, die die routinemäßige Unternehmensführung abdecken und einen verlässlichen Zugang zu Beratung bei nicht routinemäßigen Fragen gewährleisten, sobald diese auftreten. Bei einmaligen Angelegenheiten arbeiten wir auf Basis eines Festhonorars, sofern der Umfang klar definiert ist. In beiden Fällen ist das Ziel dasselbe: sicherzustellen, dass die niederländische Gesellschaft rechtlich ordnungsgemäß geführt wird und dass sich der Mandant keine Gedanken über die Einhaltung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften machen muss, solange dies nicht erforderlich ist.
Auch größere Unternehmenstransaktionen (Aktienverkäufe, Fusionen, Spaltungen, Kapitalumstrukturierungen, komplexe Investitionsrunden) gehören zu unserem Tätigkeitsbereich, und wir wickeln diese je nach Komplexität und Umfang der Transaktion entweder intern oder in Abstimmung mit Steuer- und Notarspezialisten ab. Due-Diligence-Prüfungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Earn-out-Vereinbarungen gehören zum Standardinstrumentarium. Was reine M&A-Transaktionen mit hohem Volumen angeht, sind wir ehrlich hinsichtlich unserer Spezialisierung: Kleinere und mittelgroße Transaktionen sind unsere Stärke.
Die Zusammenarbeit mit MAAK Advocaten
Unsere gesellschaftsrechtliche Arbeit erfolgt in Niederländisch, Englisch und Deutsch. Dokumentation, Vorstandssitzungen und Sitzungsprotokolle können in der Sprache der Unternehmensgruppe abgewickelt werden. Mandanten erreichen den für den Fall zuständigen Spezialisten direkt, und die Honorare werden im Voraus vereinbart, wie auf unserer Seite zu den Honoraren der Rechtsanwälte beschrieben.
Wenn Sie die Gründung einer niederländischen Tochtergesellschaft, die Gründung eines Joint Ventures mit einem niederländischen Partner, die Übernahme eines Vorstandssitzes in einem niederländischen Unternehmen oder die Bearbeitung einer anderen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit in den Niederlanden in Erwägung ziehen, ist ein erstes Beratungsgespräch kostenlos. Erfahren Sie mehr über MAAK Advocaten und unser Team.
Verwandte Begriffe in unserem Rechtswörterbuch: Gründung einer niederländischen B.V. Schritt für Schritt, § 2:248 BW (Haftung der Geschäftsführer), Haftung der Geschäftsführer, Gesellschaftervereinbarung, Einreichung des Jahresabschlusses.
Verwandte Seiten: Übersicht über niederländische Anwaltskanzleien, Wirtschaftskanzlei, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht.
Rufen Sie uns unter +31 20 210 31 38 an, senden Sie eine E-Mail an mail@maakadvocaten.nl oder besuchen Sie unsere Kontaktseite. MAAK Advocaten hat seinen Sitz in der Kraanspoor 34, 1033 SE Amsterdam.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kann eine niederländische B.V. gegründet werden?
Benötigt eine niederländische B.V. einen in den Niederlanden ansässigen Geschäftsführer?
Was ist das größte Haftungsrisiko für Geschäftsführer, das von ausländisch geführten niederländischen Unternehmen oft übersehen wird?
Niederländischer Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
„Bei der gesellschaftsrechtlichen Beratung internationaler Mandanten geht es darum, die Grundlagen richtig zu gestalten und sich anschließend zurückzuhalten. Ein ausländischer Konzern, der eine niederländische B.V. gründet, benötigt keinen theoretischen Vortrag über Buch 2 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er benötigt eine einwandfreie Gründung, einen Gesellschaftervertrag, der die wirtschaftlichen Absichten widerspiegelt, und jemanden, der ans Telefon geht, wenn die Anmeldefrist bei der Handelskammer nur noch zwei Tage beträgt.
Die Fehler im Gesellschaftsrecht, die ich bei ausländisch geführten niederländischen Unternehmen am häufigsten beobachte, sind eher administrativer als strategischer Natur. Verspätete Einreichungen, nicht unterzeichnete Protokolle der Geschäftsführung, Gesellschafterbeschlüsse, die nie schriftlich festgehalten wurden. Das sind die Dinge, die sich still und leise zu einem Haftungsrisiko für die Geschäftsführer entwickeln, sollte das Unternehmen jemals in Schwierigkeiten geraten, und genau dafür sorgen wir, dass sie nicht passieren.
Mandanten wenden sich direkt an mich – auf Englisch, Deutsch oder Niederländisch – und wir arbeiten, soweit es der Umfang zulässt, auf Basis von Festhonoraren.“
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Zuletzt überprüft: 15. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.
