Rechtsanwalt-Honorar bei MAAK Advocaten
Die Honorare bei MAAK Advocaten werden im Voraus vereinbart. Wir arbeiten mit Festhonoraren für definierte Projekte, Stundensätzen für unbefristete Mandate sowie hybriden Vereinbarungen, sofern diese für die jeweilige Aufgabe besser geeignet sind als die beiden anderen Alternativen. Es gibt keine unerwarteten Kostenposten, und wir weisen Sie auf jede Entwicklung hin, die das vereinbarte Budget verändern würde, bevor wir zusätzlichen Zeitaufwand betreiben. Ein erstes Gespräch über ein neues Mandat ist kostenlos.
Auf dieser Seite erläutern wir, wie wir unseren Mandanten die Kosten in Rechnung stellen, wie wir die Kosten zu Beginn eines Mandats besprechen, wie die typischen Honorarstrukturen für verschiedene Arten von Tätigkeiten aussehen, wie sich die niederländischen Vorschriften zur Kostenerstattung vor Gericht auf den Endbetrag auswirken und wie wir mit Mandanten zusammenarbeiten, die Vorhersehbarkeit einer Abrechnung auf Zeitbasis vorziehen. Dieser Text richtet sich an internationale Geschäftskunden, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit mit einer niederländischen Anwaltskanzlei verstehen müssen, bevor sie einen Rechtsbeistand beauftragen.
Wie wir die Honorare zu Beginn eines Mandats vereinbaren
Jedes Mandat beginnt mit einem kurzen Gespräch über Umfang, Vorgehensweise und Kosten. Dieses Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dabei werden in der Regel die rechtliche Fragestellung, das vom Mandanten angestrebte wirtschaftliche Ergebnis, die realistischen verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Optionen sowie die für die Tätigkeit geeignete Honorarvereinbarung erörtert.
Bei den meisten neuen Mandaten schlagen wir am Ende dieses ersten Gesprächs eine von drei Honorarstrukturen vor: ein Festhonorar, einen Stundensatz oder eine Mischform. Sobald der Mandant zustimmt, bestätigen wir die Vereinbarung schriftlich in einem kurzen Mandatsschreiben zusammen mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mandant kann die Bearbeitung der Angelegenheit jederzeit beenden und schuldet lediglich die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Honorare, die auf der vereinbarten Grundlage berechnet werden.
Sollte sich der Umfang einer Angelegenheit während der Bearbeitung wesentlich ändern (beispielsweise weil der Vertragspartner einen Standpunkt vertritt, der zur Prozessführung führt, oder weil eine neue Rechtsfrage auftaucht, die ursprünglich nicht im Umfang enthalten war), besprechen wir die Auswirkungen auf das Budget mit dem Mandanten, bevor wir zusätzlichen Zeitaufwand betreiben. Dies ist der Aspekt, den Mandanten am häufigsten als Grund dafür anführen, dass sie unserer Kanzlei treu bleiben: keine unerwarteten Rechnungen, keine E-Mails mit dem Hinweis „Wir haben nun 80 % des Budgets ausgeschöpft“.
Festhonorare für definierte Projekte
Festhonorare eignen sich gut für Mandate, bei denen der Umfang klar ist und der Arbeitsaufwand mit hinreichender Sicherheit abgeschätzt werden kann. Sie bieten dem Mandanten von vornherein vollständige Kostensicherheit und richten unsere Anreize darauf aus, die Arbeit effizient zu erledigen, anstatt Zeit in Rechnung zu stellen.
Zu den typischen Mandaten von MAAK Advocaten, die auf Festhonorarbasis abgewickelt werden, gehören:
- Aufträge zur Vertragsprüfung (Prüfung eines Entwurfs, Erstellung einer Redline-Version und eines kurzen Beratungsmemorandums innerhalb von ein bis drei Werktagen)
- Vertragsentwürfe auf der Grundlage einer Vorlage oder von Grund auf neu für eine definierte Transaktion
- Gründung einer niederländischen B.V. und die damit verbundene Dokumentation für Gesellschafter und Vorstand
- Anträge auf vorgerichtliche Pfändung („conservatoir beslag“)
- Mahnschreiben und formelle Inverzugsetzungen („ingebrekestelling“)
- Prüfungen zur Produktkonformität für bestimmte Produktkategorien
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Überprüfung bestehender Bestimmungen
Für jede dieser Leistungen vereinbaren wir vor Beginn der Arbeiten schriftlich ein Festhonorar, und der Kunde zahlt ausschließlich das vereinbarte Honorar, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Für internationale Mandanten, die im Rahmen eines internen Genehmigungsverfahrens ein Budget für eine Angelegenheit festlegen müssen, ist ein Festhonorar fast immer die übersichtlichste Abrechnungsmethode.
Stundensätze für Mandate mit unbestimmtem Umfang
Bei Mandaten, deren Umfang sich im Voraus nicht zuverlässig abschätzen lässt, arbeiten wir auf Stundenhonorarbasis. Dies ist die geeignete Struktur für laufende Prozesse, Streitigkeiten im Verhandlungsstadium, komplexe Transaktionen und Beratungsleistungen, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln.
Unsere Stundensätze spiegeln die Berufserfahrung des mit der Bearbeitung betrauten Rechtsanwalts sowie die Komplexität der Angelegenheit wider. Da jeder Fall bei MAAK Advocaten direkt vom Fachpartner bearbeitet und nicht über eine Kette von Nachwuchsrechtsanwälten delegiert wird, ist die Honorarstruktur flacher als bei größeren Kanzleien: Mandanten bezahlen für die Arbeitszeit des Partners, jedoch nicht zusätzlich für einen Nachwuchsrechtsanwalt, der einen ersten Entwurf erstellt, den der Partner anschließend überarbeitet. Die tatsächlichen Stundenkosten eines Mandats sind in der Regel niedriger, als es auf dem Papier erscheint, da die Zeit effizient genutzt wird.
Wir stellen monatliche Rechnungen mit Zeitaufschlüsselung aus, sodass Mandanten genau nachvollziehen können, welche Leistungen wann erbracht wurden. Mandanten, die eine häufigere Berichterstattung wünschen (wöchentliche Updates, Echtzeit-Budgetverbrauchsübersicht), können dies beantragen, und wir kommen diesem Wunsch gerne nach. Für internationale Mandanten mit internen Genehmigungsabläufen stellen wir das von deren Finanzabteilung geforderte Rechnungsformat bereit, einschließlich Rechnungen in englischer Sprache und bei Bedarf in Euro.
Hybride Vereinbarungen
Hybride Vereinbarungen verbinden die Vorhersehbarkeit eines Festhonorars für einen definierten Leistungsumfang mit der Flexibilität einer Stundenabrechnung für alles, was über diesen Umfang hinausgeht. Sie kommen bei Mandaten zum Einsatz, bei denen der Kernauftrag klar definiert ist, die Randbereiche jedoch nicht.
Ein typisches Hybridmandat funktioniert wie folgt: Wir vereinbaren ein Festhonorar für die definierte Phase (beispielsweise die Ausarbeitung eines Vertrags, vorgerichtliches Inkasso oder eine Vorladung und Anhörung im „kort geding“) sowie einen Stundensatz für alle Arbeiten, die über die definierte Phase hinausgehen. Der Mandant hat Gewissheit über die Kernkosten und einen transparenten Rahmen für alles, was darüber hinausgeht.
Für längerfristige gewerbliche Mandanten mit wiederkehrendem Rechtsbedarf bieten wir zudem „Light-Retainer“ an: ein festes monatliches Honorar für ein definiertes Maß an fortlaufender Verfügbarkeit und Beratung, wobei Arbeiten, die über den Retainer hinausgehen, nach Stundensatz abgerechnet werden. Rahmenverträge sind in der niederländischen Wirtschaftspraxis weniger verbreitet als in einigen anderen Gerichtsbarkeiten, eignen sich jedoch gut für internationale Konzerne, die einen planbaren Zugang zu niederländischer Rechtsberatung wünschen, ohne für jede einzelne Frage einen separaten Auftrag erteilen zu müssen.
Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten und sonstige externe Kosten
Rechtsanwaltshonorare sind nur ein Teil der Kosten einer Rechtsangelegenheit. Bei der Prozessführung fallen zusätzliche externe Kosten an, die nicht zu den Honoraren der Kanzlei gehören, sondern dem Mandanten in Rechnung gestellt werden: Gerichtsgebühren (Griffierecht), Gerichtsvollzieherkosten (Deurwaarderskosten), gegebenenfalls Übersetzungskosten sowie Kosten für vom Gericht bestellte oder zwischen den Parteien vereinbarte Sachverständige.
Gerichtsgebühren sind in den Niederlanden gesetzlich festgelegt, hängen von der Streitwertsumme und dem Status der Partei (natürliche oder juristische Person) ab und sind bei Einreichung der Klage an das Gericht zu entrichten. Bei handelsrechtlichen Ansprüchen steigt die Gebühr mit dem Streitwert, wobei die niederländische Justiz spezifische Staffeln veröffentlicht hat. Die Gebühren vor dem niederländischen Handelsgericht sind höher als vor den regulären Bezirksgerichten, was den spezialisierten Charakter dieses Gerichts widerspiegelt. Wir teilen dem Mandanten die anfallende Gerichtsgebühr mit, bevor wir eine Klage einreichen.
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher werden pro Dienstleistung festgelegt und betragen in der Regel einige hundert Euro pro Vorladung oder Vollstreckungsmaßnahme. Sie sind ein notwendiger Bestandteil der formellen Prozessführung und der vorgerichtlichen Pfändung, und wir arbeiten im Rahmen der Bearbeitung eines Falles direkt mit einem niederländischen Gerichtsvollzieher zusammen.
Kostenerstattung in den Niederlanden: Die „Verlierer zahlt“-Regel in der Praxis
Das niederländische System wendet einen modifizierten „Verlierer zahlt“-Grundsatz an. Die unterlegene Partei in einem Zivilprozess wird zur Zahlung der Gerichtsgebühren, der Gerichtsvollzieherkosten sowie eines pauschalen Beitrags zu den Anwaltskosten des obsiegenden Rechtsanwalts verurteilt, der auf der Grundlage offizieller Tarife (liquidatietarief) und nicht anhand der tatsächlich angefallenen Kosten berechnet wird. Der pauschale Beitrag deckt in der Regel nur einen Bruchteil der tatsächlichen Rechtskosten des obsiegenden Rechtsanwalts ab.
Die praktische Konsequenz für internationale Mandanten besteht darin, dass selbst eine erfolgreiche handelsrechtliche Klage vor einem niederländischen Gericht die eigenen Anwaltskosten des Mandanten nicht vollständig deckt. Der erstattungsfähige Anteil hängt von dem für den Streitwert geltenden Tarif ab und liegt in der Regel zwischen zehn und vierzig Prozent der tatsächlichen Kosten. Wir besprechen dies offen mit unseren Mandanten, bevor wir uns auf eine Strategie für die Prozessführung festlegen, damit die Entscheidung für einen Rechtsstreit mit klarem Blick auf die tatsächliche Netto-Position getroffen wird.
Für Mandanten, die die realistischen Aussichten auf eine Rückforderung einer bestimmten Forderung (Zinsen, Beitreibungskosten und Hauptforderung) einschätzen möchten, ist der gesetzliche Zinsrechner des Dutch Law Institute ein nützliches Tool, das die niederländischen gesetzlichen Zinsen, Handelszinsen und außergerichtlichen Beitreibungskosten automatisch berechnet. Remko Roosjen hat an der Entwicklung dieses Rechners mitgewirkt. Wir nutzen ihn selbst bei laufenden Fällen des Inkassos.
Mehrwertsteuer, Rechnungsstellung und Währung
Niederländische Rechtsdienstleistungen unterliegen der niederländischen Mehrwertsteuer zum Regelsatz (derzeit 21 %), wenn sie für Mandanten erbracht werden, die keine Betriebsstätte in einem EU-Land haben, in dem das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt. Für internationale B2B-Mandanten mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren, und die Rechnung wird ohne niederländische Mehrwertsteuer ausgestellt. Für Mandanten außerhalb der EU wird in der Regel keine Mehrwertsteuer berechnet. Wir ermitteln die korrekte mehrwertsteuerliche Behandlung auf der Grundlage des Standorts und des Status des Mandanten zu Beginn des Mandats.
Rechnungen werden in Euro ausgestellt. Für Kunden, die Rechnungen in einem anderen Format oder einer anderen Währung benötigen, kommen wir angemessenen Anfragen nach, sofern die zugrunde liegende Buchführung den niederländischen Vorschriften entspricht. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung angegeben, und auf überfällige Rechnungen fallen gemäß der niederländischen Umsetzung der EU-Richtlinie über Zahlungsverzug gesetzliche Handelszinsen an.
Was wir nicht tun
Wir arbeiten nicht auf Erfolgshonorarbasis oder nach dem Prinzip „No Cure, No Pay“. Die niederländischen Anwaltsordnung schränkt diese Strukturen für niederländische Rechtsanwälte stark ein, weshalb wir davon keinen Gebrauch machen. Wir bieten keine provisionsbasierten Vermittlungsgebühren an Dritte im Austausch für die Vermittlung von Mandanten an. Wir stellen keine Zeit in Rechnung, die nicht geleistet wurde, oder Arbeiten, die dem Mandanten keinen Nutzen gebracht haben.
Einen Kostenvoranschlag für eine konkrete Angelegenheit erhalten
Für einen konkreten Kostenvoranschlag zu einem bestimmten Fall ist ein kurzes, kostenloses Erstgespräch der schnellste Weg. Wir beurteilen den Umfang, besprechen die realistischen Optionen und schlagen eine passende Honorarvereinbarung vor. Sollte der Fall nach diesem Erstgespräch nicht weiterverfolgt werden, entsteht weder eine Rechnung noch eine Verpflichtung zu weiteren Schritten.
Rufen Sie uns unter +31 20 210 31 38 an, senden Sie eine E-Mail an mail@maakadvocaten.nl oder besuchen Sie unsere Kontaktseite. Die rechtlichen Informationen zur Kanzlei finden Sie auf der Seite „Rechtliche Hinweise“. Erfahren Sie mehr über MAAK Advocaten und lernen Sie unsere Partner kennen: Remko Roosjen, Martin Krüger und Sander van Someren Gréve.

Ihr erster Ansprechpartner: Remko Roosjen
„Als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt in Amsterdam weiß ich, dass internationale Unternehmen mehr als nur juristische Übersetzungen benötigen – sie benötigen strategische Beratung, die eine Brücke zwischen verschiedenen Rechtssystemen schlägt. Mit über 15 Jahren Erfahrung im niederländischen Wirtschaftsrecht und in der Prozessführung habe ich MAAK Advocaten speziell gegründet, um die rechtlichen Bedürfnisse internationaler Unternehmen in den Niederlanden zu bedienen.
Mein Ansatz ist klar und einfach: Ich konzentriere mich auf praktische Lösungen, die Ihre geschäftlichen Interessen schützen und gleichzeitig die Beziehungen erhalten, die Ihren Erfolg vorantreiben. Ganz gleich, ob es sich um komplexe Lieferverträge, Technologieverträge oder handelsrechtliche Streitigkeiten nach niederländischem Recht handelt – ich biete Ihnen die Klarheit und die ergebnisorientierte Strategie, die Sie benötigen, um in den Niederlanden selbstbewusst zu agieren.
Der Großteil meiner Mandanten sind internationale Unternehmen, die Wert auf direkte Kommunikation, pragmatische Beratung und messbare Ergebnisse legen. Genau das biete ich Ihnen – juristische Expertise, die Ihren Geschäftszielen dient, und nicht nur juristischer Theorie.“
Kontakt
Zuletzt überprüft: 15. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.