Prozessführung wegen Vertragsverletzung in den Niederlanden
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MAAK Advocaten vertritt internationale Unternehmen in Prozessen zur Verfolgung von Vertragsverletzungen vor niederländischen Gerichten, dem niederländischen Handelsgericht sowie in Schiedsverfahren. Streitigkeiten wegen Vertragsverletzungen stellen eine der größten Einzelkategorien in unserer Prozessführung dar, und die meisten davon folgen einem ähnlichen rechtlichen Ablauf: eine formelle Inverzugsetzung, eine Beurteilung der Vertragsverletzung und der Rechtsbehelfe sowie anschließend entweder eine einvernehmliche Lösung oder ein Gerichtsverfahren.
Vertragsverletzungen nach niederländischem Recht werden in erster Linie durch die §§ 6:74 bis 6:94 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) geregelt. Die Vorschriften regeln, wann eine Partei einen Vertragsbruch begeht, welche Rechtsbehelfe der anderen Seite zur Verfügung stehen, wie der Schadenersatz berechnet wird, wann ein Rücktritt möglich ist und wie einstweilige Maßnahmen wie die Aussetzung der Leistung funktionieren. Für internationale Mandanten, die an die Konzepte des Vertragsbruchs und des Schadenersatzes im Common Law gewöhnt sind, ist der niederländische Rechtsrahmen zwar im Ergebnis ähnlich, unterscheidet sich jedoch in seiner Struktur, und diese Unterschiede sind in der Praxis von Bedeutung.
Auf dieser Seite werden das niederländische Recht zur Vertragsverletzung im Rahmen der Prozessführung erläutert, die Rechtsbehelfe, die vor Gericht tatsächlich zur Verfügung stehen, die erforderlichen Verfahrensschritte, bevor eine Schadensersatzklage Erfolg haben kann, sowie die Vorgehensweise von MAAK Advocaten bei Vertragsverletzungen für internationale Mandanten.
Wann liegt nach niederländischem Recht ein Vertragsbruch vor?
Eine Partei begeht eine Vertragsverletzung nach niederländischem Recht, wenn sie eine vertraglich geschuldete Verpflichtung nicht erfüllt und die Nichterfüllung ihr zuzurechnen ist. Die einschlägigen Vorschriften finden sich in Artikel 6:74 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Schadensersatz wegen Vertragsverletzung) sowie in den Artikeln 6:81 bis 6:83 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verzug, „verzuim“).
Der strukturelle Unterschied zwischen der niederländischen Rechtsordnung und vielen Common-Law-Systemen besteht im Konzept des „Verzuim“. Nach niederländischem Recht ist in der Regel erforderlich, dass sich der Schuldner „in Verzug“ befindet, bevor Schadensersatz geltend gemacht und die Vertragsaufhebung erklärt werden kann; die Inverzugsetzung des Schuldners ist ein Verfahrensschritt, der in der Regel eine schriftliche Inverzugsetzung (ingebrekestelling) erfordert, in der eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt wird. Die Inverzugsetzung ist keine Formalität: Sie ist eine materielle Voraussetzung, und ihr Fehlen kann dazu führen, dass ein ansonsten gültiger Anspruch scheitert.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Ein Verzug tritt automatisch ohne Inverzugsetzung ein, wenn für die Verpflichtung eine feste Leistungsfrist („fatale termijn“) gilt, die bereits abgelaufen ist, wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich geworden ist, wenn der Schuldner eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er nicht erfüllen wird, oder wenn die konkreten Umstände eine Inverzugsetzung sinnlos machen. Bei vertraglichen Verpflichtungen ohne feste Frist ist jedoch die schriftliche Inverzugsetzung der Standardweg, und das Versäumnis, eine solche ordnungsgemäß zu versenden, ist der häufigste Verfahrensfehler bei niederländischen Vertragsverletzungen.
Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen nach niederländischem Recht
Befindet sich eine Partei in Vertragsverletzung, bietet das niederländische Recht dem Gläubiger vier wesentliche Rechtsbehelfe: Schadensersatz, Erfüllung nach Leistung, Rücktritt vom Vertrag und Aussetzung der eigenen Leistung des Gläubigers. Diese Rechtsbehelfe sind teils kumulativ, teils ausschließlich, und die Wahl zwischen ihnen hängt vom Sachverhalt und dem vom Mandanten angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis ab.
Der Schadensersatz gemäß Artikel 6:74 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs deckt den durch die Vertragsverletzung verursachten Schaden ab. Der Grundmaßstab ist der positive Zins: die Lage, in der sich der Gläubiger befunden hätte, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Das niederländische Recht unterscheidet zwischen tatsächlichem Schaden (schade) und entgangenem Gewinn (gederfde winst), die grundsätzlich beide ersatzfähig sind. Der Kausalzusammenhang muss nachgewiesen werden, und der Schuldner kann sich darauf berufen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war oder dass der Gläubiger es versäumt hat, den Schaden zu mindern.
Die Erfüllung nach Artikel 3:296 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein wirksames und in der niederländischen Praxis häufig angewandtes Rechtsmittel. Ein Gericht kann den Schuldner anweisen, den Vertrag wie vereinbart zu erfüllen, und diese Anordnung durch eine Vertragsstrafe (dwangsom) in festgelegter Höhe pro Tag oder pro Verstoß untermauern. Bei Geschäftsbeziehungen, in denen der Gläubiger tatsächlich die Vertragserfüllung und nicht nur Schadenersatz anstrebt, ist die Erfüllung in natura in Verbindung mit einer Vertragsstrafe oft der wirksamste Weg.
Die Aufhebung (ontbinding) gemäß § 6:265 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs beendet den Vertrag, wenn die Vertragsverletzung hinreichend schwerwiegend ist, und löst die Rückerstattung der bereits erbrachten Leistungen aus. Die Vertragsaufhebung kann mit einem Schadensersatzanspruch gemäß § 6:277 kombiniert werden. Die Vertragsaufhebung setzt in der Regel ein „Verzuim“ voraus, was bedeutet, dass zunächst eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und sie steht bei wirklich geringfügigen Vertragsverletzungen nicht zur Verfügung (Verhältnismäßigkeitsprüfung).
Die Aussetzung der Leistung gemäß § 6:262 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht es dem Gläubiger, seine eigenen Verpflichtungen als Druckmittel auszusetzen, solange der Schuldner in Verzug ist. Die Aussetzung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragsbruch stehen und in gutem Glauben erfolgen; sind diese Voraussetzungen jedoch erfüllt, stellt sie oft das schnellste und kostengünstigste Druckmittel in einem Rechtsstreit dar, da sie den Schuldner zum Handeln zwingt, ohne dass der Gläubiger vor Gericht gehen muss.
Die Inverzugsetzung (ingebrekestelling) in der niederländischen Praxis
Die Inverzugsetzung (ingebrekestelling) ist ein spezifischer Verfahrensschritt, den die meisten ausländischen Unternehmen unterschätzen. Es handelt sich um eine schriftliche Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner, in der festgestellt wird, dass der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die erforderliche Leistung konkret benannt wird und eine angemessene Frist gesetzt wird, innerhalb derer die Leistung erbracht werden muss. Kommt der Schuldner innerhalb dieser Frist seiner Verpflichtung nicht nach, befindet er sich im Verzug („verzuim“), und der Gläubiger kann daraufhin Schadensersatz geltend machen, vom Vertrag zurücktreten und die sonstigen Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen, die sich aus dem Verzug ergeben.
Der Inhalt der Inverzugsetzung ist von entscheidender Bedeutung. Darin sollte der Vertrag eindeutig identifiziert, die nicht erfüllte Verpflichtung konkret benannt, die Erfüllung innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist verlangt und darauf hingewiesen werden, dass der Schuldner in Verzug gerät, sollte die Erfüllung nicht erfolgen. Die angemessene Frist hängt von der Art der Verpflichtung und den Umständen ab; die Gerichte berücksichtigen dabei die handelsübliche Praxis sowie etwaige im Vertrag bereits vereinbarte Fristen.
Die Inverzugsetzung kann mit einer formellen Zahlungsaufforderung zum Zwecke des Inkassos kombiniert werden und je nach Vertrag und Geschäftsbeziehung per E-Mail oder Brief versandt werden. Bei Streitigkeiten, die voraussichtlich vor Gericht enden werden, ist der Versand der Inverzugsetzung per Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher (deurwaardersexploot) oft vorzuziehen, da dies einen stichhaltigeren Zustellungsnachweis darstellt.
Für internationale Gläubiger, die mit dem niederländischen System nicht vertraut sind, lautet die praktische Empfehlung, eine ordnungsgemäße „ingebrekestelling“ zu versenden, sobald klar wird, dass der Schuldner seine Verpflichtungen wahrscheinlich nicht freiwillig erfüllen wird. Sich in dieser Phase bei der Abfassung der Mahnung beraten zu lassen, ist fast immer kostengünstiger, als eine fehlerhafte Mahnung später zu korrigieren.
Schadensersatzberechnung nach niederländischem Recht
Der Schadensersatz nach niederländischem Recht wird auf der Grundlage des Vollersatzprinzips berechnet, begrenzt durch den Kausalzusammenhang, die Vorhersehbarkeit und die Mitwirkungspflicht des Gläubigers. Die Artikel 6:95 bis 6:110 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs legen die allgemeinen Regeln fest. Ziel ist es, den Gläubiger in die Lage zu versetzen, in der er sich befunden hätte, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Zu den erstattungsfähigen Schäden zählen direkte Verluste, Folgeschäden und entgangener Gewinn, sofern diese durch die Vertragsverletzung verursacht wurden und vernünftigerweise vorhersehbar waren. Nichtvermögensschäden kommen unter engeren Voraussetzungen in Betracht, in der Regel nur dann, wenn der Vertrag teilweise ein nichtfinanzielles Interesse betraf. Der Gläubiger muss den Schaden, den Kausalzusammenhang und die Zurechnung zum Schuldner nachweisen, was in den meisten Handelssachen unkompliziert ist, jedoch strittig werden kann, wenn der Schaden mittelbar ist oder von den eigenen Handlungen des Gläubigers nach der Vertragsverletzung abhängt. Der Gläubiger ist verpflichtet, seinen Schaden zu mindern.
Niederländische Gerichte verfügen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bemessung des Schadensersatzes, wenn der genaue Betrag nicht präzise ermittelt werden kann. Artikel 6:97 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubt es dem Gericht, den Schaden zu schätzen (begroten), wenn eine genaue Berechnung unmöglich ist. Bei komplexen wirtschaftlichen Verlusten ist ein Sachverständigengutachten zur finanziellen Seite oft entscheidend.
Vertragsstrafen (boetebedingen) bieten einen alternativen Weg. Gemäß Artikel 6:91 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bei Eintritt des festgelegten Vertragsverstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen, die je nach Ausgestaltung der Klausel den Schadensersatz ersetzt oder ergänzt. Gemäß Artikel 6:94 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind niederländische Gerichte jedoch befugt, eine Vertragsstrafe zu mildern (matigen), wenn deren Höhe offensichtlich überhöht ist, und von dieser Befugnis wird in Handelssachen regelmäßig Gebrauch gemacht. Lesen Sie dazu unseren praktischen Leitfaden zur Ausgestaltung durchsetzbarer Vertragsstrafen nach niederländischem Recht.
Prozessführung in den Niederlanden
Die meisten Streitigkeiten wegen Vertragsverletzungen werden auf einem von drei Wegen beigelegt: durch eine gütliche Einigung, im Einstweiligen Verfügungsverfahren (kort geding) bei dringenden Angelegenheiten oder in der Prozessführung zur Klärung des Hauptanspruchs. Die Wahl hängt von der Dringlichkeit, der Höhe des Streitwerts und der Frage ab, ob einstweilige Maßnahmen erforderlich sind.
Eine gütliche Einigung ist das häufigste Ergebnis. Eine ordnungsgemäß zugestellte Inverzugsetzung, gefolgt von einem nachdrücklichen Anwaltsschreiben, in dem die Rechtslage und das Schadensersatzrisiko dargelegt werden, löst die meisten Streitigkeiten, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Reagiert die Gegenseite nicht konstruktiv, ist der nächste Schritt in der Regel entweder ein Einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine reguläre Klage vor Gericht.
Einstweiliges Verfügungsverfahren (kort geding) eignet sich für dringende Angelegenheiten, für unstreitige oder eindeutig fällige Forderungen (einschließlich unbezahlter Rechnungen), für einstweilige Verfügungen sowie für die Durchsetzung bestimmter vertraglicher Verpflichtungen, die durch eine Zwangsstrafe (dwangsom) untermauert sind. Ein Urteil im Eilverfahren wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Verhandlung erlassen, und die Verhandlung selbst kann meist innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Einreichung der Klage angesetzt werden. Für einen Gläubiger, der schnelles Handeln benötigt, ist das „kort geding“ oft der erste Schritt in der Strategie.
Die Prozessführung im Hauptsacheverfahren ist der richtige Weg bei Streitigkeiten, bei denen der Sachverhalt, die Schadensberechnung oder die rechtliche Einordnung einer umfassenden Auseinandersetzung bedürfen. Vor den regulären niederländischen Bezirksgerichten werden die Verfahren auf Niederländisch geführt; vor dem niederländischen Handelsgericht in Amsterdam finden die Verfahren auf Englisch statt. Verfahren dauern in erster Instanz in der Regel zwölf bis achtzehn Monate. Bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten kümmern wir uns auch um die Zwangsvollstreckung niederländischer Urteile im Ausland und umgekehrt.
Die vorläufige Pfändung („conservatoir beslag“) ist ein Mittel, das wir regelmäßig bei Vertragsverletzungen einsetzen. Das niederländische Recht ermöglicht es einem Gläubiger, das niederländische Vermögen eines Schuldners kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung auf der Grundlage einer relativ niedrigen Plausibilitätsschwelle zu sperren. Die Pfändung sichert den Schadensersatzanspruch und bringt den Schuldner häufig innerhalb weniger Tage an den Verhandlungstisch.
Zusammenarbeit mit MAAK Advocaten bei Vertragsverletzungen
Unsere Praxis im Bereich Vertragsverletzungen erfolgt in deutscher, englischer und niederländischer Sprache. Mandanten wenden sich direkt an den für den Fall zuständigen Spezialisten, und wir vereinbaren die Honorare im Voraus, wie auf unserer Seite zu den Honoraren für Rechtsanwälte beschrieben: Stundensätze für die Prozessführung mit offenem Umfang, Festhonorare für definierte Schritte (wie beispielsweise die Erstellung einer Inverzugsetzung oder eines Mahnschreibens) sowie gegebenenfalls hybride Vereinbarungen. Die Prozessführung wird von Sander van Someren Gréve geleitet.
Wenn Ihr Vertrag verletzt wird, wenn Ihnen von einem Vertragspartner eine Vertragsverletzung vorgeworfen wird oder wenn Sie über den nächsten Schritt in einem laufenden Rechtsstreit wegen Vertragsverletzung nachdenken, hilft ein erstes Gespräch dabei, die Rechtslage und die verfügbaren Optionen zu klären, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen. Erfahren Sie mehr über MAAK Advocaten.
Verwandte Begriffe in unserem Rechtswörterbuch: Artikel 6:74 BW erläutert, Inverzugsetzung (ingebrekestelling), Schadensersatzberechnung, Vertragsstrafen, Erfüllung (nakoming), Formulierung von Vertragsstrafen.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich nach niederländischem Recht eine Inverzugsetzung versenden, bevor ich wegen Vertragsverletzung klagen kann?
Kann in den Niederlanden entgangener Gewinn als Schadensersatz wegen Vertragsverletzung geltend gemacht werden?
Wird ein niederländisches Gericht eine Vertragsstrafe in der vereinbarten Form durchsetzen?
Anwalt für Vertragsverletzungen
„Bei Prozessen zur Verfolgung von Vertragsverletzungen kommen Vertragsgestaltung, Sachverhalt und Verfahrensrecht zusammen. Ein Mandant kommt mit einem Vertrag, der nicht erfüllt wird, und die erste Aufgabe besteht darin, die richtige Abfolge einzuhalten: Inverzugsetzung, Schadensberechnung, Wahl zwischen Erfüllung oder Rücktritt, Entscheidung darüber, ob die eigene Leistung des Mandanten während der Beilegung des Streits ausgesetzt werden soll.
Das niederländische Recht stellt einem Gläubiger ein gut strukturiertes Instrumentarium für Vertragsverletzungen zur Verfügung, doch diese Instrumente müssen in der richtigen Reihenfolge eingesetzt werden. In den meisten Fällen, in denen ich miterlebe, dass aussichtsreiche Ansprüche zunichte gemacht wurden, geschah dies durch Verfahrensfehler zu Beginn und nicht durch inhaltliche Schwächen. Der mit Abstand häufigste Fehler ist das Überspringen der Inverkehrstellung.
Ich vertrete sowohl Kläger als auch Beklagte in Fällen von Vertragsverletzungen auf Englisch, Deutsch oder Niederländisch.“
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Zuletzt überprüft: 15. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.
