Internationale Anwaltskanzlei in den Niederlanden

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Anwaltskanzlei für internationales Handelsrecht in den Niederlanden

MAAK Advocaten ist eine in Amsterdam ansässige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf internationalem Handelsrecht. Wir beraten Hersteller, Importeure, Händler, Handelsvertreter und deren Geschäftspartner in den Bereichen grenzüberschreitender Warenverkauf, Lieferkettenverträge, EU-Handelsrecht sowie bei Streitigkeiten, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr entstehen. Der Handel bildet den Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit, und die Niederlande sind ein besonders geeigneter Standort für die Bearbeitung dieser Mandate.

Die Niederlande gehören zu den größten Handelsnationen der Europäischen Union, wobei der Hafen von Rotterdam und der Flughafen Schiphol als wichtigste Drehkreuze für den Warenein- und -ausgang aus der EU dienen. Für ausländische Unternehmen hat dies ganz konkrete Auswirkungen: Wenn Ihre Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt die Niederlande durchlaufen, werden niederländisches Recht, niederländische Verträge und niederländische Gerichte wahrscheinlich irgendwann mit der Transaktion in Berührung kommen. Einen niederländischen Handelsrechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der sowohl die lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den internationalen Kontext versteht, macht in der Regel den Unterschied zwischen Reibungsverlusten und reibungslosem Ablauf aus.

Unsere Praxis im internationalen Handelsrecht erstreckt sich auf drei Schwerpunkte: die Verträge, die den grenzüberschreitenden Handel regeln, die regulatorischen Vorschriften, die festlegen, wie Waren auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, sowie die Mechanismen zur Streitbeilegung, die bei dem Zusammenbruch von Handelsbeziehungen zur Verfügung stehen. Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch und Niederländisch, und die Mehrheit unserer Handelsangelegenheiten ist bereits ab der ersten E-Mail grenzüberschreitend.

Grenzüberschreitende Handelsverträge nach niederländischem Recht

Der internationale Handel beginnt mit einem Vertrag. Kauf-, Vertriebsvereinbarung, Handelsvertretervertrag, Franchisevertrag, Liefervertrag, OEM-Vertrag und Dienstleistungsvertrag unterliegen jeweils eigenen rechtlichen Besonderheiten nach niederländischem und EU-Recht, sobald sie grenzüberschreitend sind, und die korrekte Ausgestaltung der Verträge ist der wirksamste Weg, um grenzüberschreitende Risiken zu bewältigen.

Bei Kaufverträgen stellt sich in der Regel zunächst die Frage, ob das CISG (das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, auch bekannt als Wiener Kaufrecht) Anwendung findet und ob die Parteien dessen Anwendung wünschen. Das CISG gilt automatisch für die meisten B2B-Warenverkäufe zwischen Parteien in verschiedenen CISG-Vertragsstaaten, sofern diese sich nicht dagegen entscheiden. Der Ausschluss des CISG ist eine Frage der Vertragsgestaltung und keine Formalität: Eine Klausel, die lediglich besagt „Es gilt niederländisches Recht“, schließt das CISG nicht immer aus, da das CISG Teil des niederländischen Rechts ist. Die korrekte Gestaltung dieses Punktes gehört zu den häufigsten Korrekturen, die wir an Verträgen vornehmen, die ohne lokale Fachkenntnisse entworfen wurden. Lesen Sie unseren praktischen Leitfaden zur Formulierung einer CISG-Ausschlussklausel.

Incoterms sind das zweite häufig auftretende Problem. Die ICC-Incoterms-Regeln (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP, FAS, FOB, CFR, CIF) regeln die Aufteilung von Lieferung, Risiko, Kosten und Zollverantwortung zwischen Verkäufer und Käufer. Sie regeln jedoch weder Zahlungsbedingungen noch den Eigentumsübergang oder Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen. Verträge, die sich ausschließlich auf einen Incoterm stützen, ohne den Rest des Vertrags an die gewählte Klausel anzupassen, führen fast immer zu Streitigkeiten. Wir entwerfen und prüfen Handelsverträge unter klarer Berücksichtigung dessen, was der jeweilige Incoterm tatsächlich regelt und was nicht.

Für längerfristige Handelsbeziehungen bearbeiten wir das gesamte Spektrum internationaler Handelsvereinbarungen:

Inverkehrbringen von Waren auf dem EU-Markt über die Niederlande

Der Verkauf in die EU ist nicht nur eine vertragliche Angelegenheit, sondern auch eine regulatorische. Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden, müssen harmonisierte Anforderungen an Produktsicherheit, Kennzeichnung und Konformität erfüllen, wobei die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen nach EU-Recht auf die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Vertreiber) verteilt ist.

Die Praxisgruppe für Produktkonformität von MAAK Advocaten kümmert sich um die regulatorischen Aspekte dieser Arbeit: CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation, Konformitätserklärungen, die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die Maschinenrichtlinie, branchenspezifische Richtlinien und Verordnungen, die Marktüberwachung durch die niederländische Behörde (NVWA), Rückrufe sowie Risiken der Produkthaftung. Ausländische Hersteller, die ihre Produkte über einen niederländischen Importeur oder Vertreiber in die EU verkaufen, müssen diese Vorschriften in der Regel auch in ihren Lieferverträgen berücksichtigen, da die standardmäßige Zuweisung der Pflichten nach EU-Recht möglicherweise nicht die geschäftliche Absicht der Parteien widerspiegelt.

Für Mandanten, deren Produkte spezifischen EU-Rechtsrahmen unterliegen (Bauprodukte, Medizinprodukte, elektrische Geräte, Spielzeug, Kosmetika, Chemikalien gemäß REACH oder Maschinen), beraten wir hinsichtlich des Zusammenspiels zwischen dem regulatorischen Rahmen und dem Handelsvertrag. Wer gilt im Sinne der CE-Kennzeichnung als „Hersteller“? Wer ist für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen verantwortlich? Wer trägt die Kosten für einen Rückruf? Dies sind Fragen, die vor der ersten Lieferung geklärt werden müssen – und nicht erst nach einer Marktüberwachungsinspektion.

Grenzüberschreitende Streitigkeiten und Vollstreckung in den Niederlanden

Wenn ein internationaler Handelsvertrag scheitert, sind die daraus resultierenden Streitigkeiten fast immer mit komplexen Fragen der Gerichtsbarkeit verbunden. Wo sollte die Klage eingereicht werden, nach welchem Recht, und wie lässt sich ein daraus resultierendes Urteil oder Schiedsspruch gegen einen Vertragspartner vollstrecken, der möglicherweise über Vermögenswerte in mehreren Ländern verfügt?

Wir bearbeiten grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten in allen drei Bereichen. Wir führen Prozesse vor niederländischen Gerichten, einschließlich des niederländischen Handelsgerichts (das Verfahren in englischer Sprache durchführt und für internationale Handelsangelegenheiten gut geeignet ist), treten in internationalen Schiedsverfahren nach den Regeln der NAI, der ICC und der UNCITRAL auf und koordinieren die Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten, wenn eine Angelegenheit mehrere Gerichtsbarkeiten betrifft. In dringenden Fällen nutzen wir das niederländische Einstweilige Verfügungsverfahren („kort geding“) und die vorläufige Pfändung („conservatoir beslag“), um Vermögenswerte zu sichern oder innerhalb weniger Wochen eine erste Entscheidung zu erwirken.

Die Vollstreckung ist oft die entscheidende Frage. Ein Urteil eines EU-Gerichts ist gemäß der Brüssel-I-Neufassung in der gesamten EU ohne gesondertes Exequaturverfahren vollstreckbar. Schiedssprüche sind gemäß dem New Yorker Übereinkommen in mehr als 170 Staaten vollstreckbar. Urteile von Nicht-EU-Gerichten müssen hingegen in der Regel von niederländischen Gerichten anerkannt werden, bevor sie hier vollstreckt werden können, was ein gesondertes Verfahren erfordert. Wir prüfen die Aussichten auf Zwangsvollstreckung, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, denn ein Sieg, der nicht durchgesetzt werden kann, ist kein Sieg.

Branchen und Mandanten

Unsere Praxis im internationalen Handelsrecht konzentriert sich auf die Lieferkette im verarbeitenden Gewerbe. Typische Mandanten sind:

  • Ausländische Hersteller, die über Vertriebshändler, Handelsvertreter oder ihre eigene niederländische Tochtergesellschaft in die Niederlande oder in die gesamte EU verkaufen
  • Niederländische und internationale Vertriebshändler, Importeure und Großhändler, die Produkte auf den Markt bringen
  • Handelsvertreter, die für ausländische Auftraggeber Gebiete in den Niederlanden oder EU-weit betreuen
  • Franchise-Systeme, die in die Niederlande expandieren oder dort bereits vertreten sind
  • Industrie- und Technologieunternehmen mit grenzüberschreitenden Liefer- und OEM-Beziehungen
  • Interne Rechtsabteilungen, die bei bestimmten handelsrechtlichen Angelegenheiten Fachkenntnisse im niederländischen Recht benötigen
  • Logistikunternehmen, Spediteure und Frachtführer, die sich mit Transportansprüchen, CMR-Streitigkeiten und multimodalem Transport befassen

Wir befassen uns nicht mit Zollabfertigung, Exportkontrolle oder Sanktionen als eigenständige Fachgebiete. In diesen Bereichen arbeiten wir mit bewährten Spezialisten zusammen und konzentrieren uns auf die wirtschaftlichen, vertraglichen und streitigen Aspekte des internationalen Handels – genau hier liegt unser Mehrwert. ESG-Verpflichtungen in der Lieferkette, darunter die EUDR, CBAM, CSRD und CSDDD, wirken sich zunehmend auf internationale Handelsverträge aus und erfordern spezifische vertragliche Bestimmungen zu Sorgfaltspflichten, Rückverfolgbarkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Zusammenarbeit mit MAAK Advocaten

Wir arbeiten auf Niederländisch, Englisch und Deutsch. Verträge, Korrespondenz, Besprechungen und Schriftsätze werden in der Sprache abgewickelt, die für den jeweiligen Sachverhalt am besten geeignet ist. Mandanten wenden sich direkt an den für den Fall zuständigen Spezialisten, ohne zwischengeschaltete Ebenen, und die Honorare werden im Voraus auf Festpreis-, Stunden- oder Hybridbasis vereinbart.

Wenn Sie einen internationalen Handelsvertrag aushandeln, mit einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit konfrontiert sind oder eine niederländische Anwaltskanzlei für internationales Handelsrecht suchen, die Ihnen eine Angelegenheit ohne langwierige Einarbeitungsphase abnehmen kann, ist ein erstes Gespräch kostenlos.

Verwandte Begriffe in unserem Rechtswörterbuch: Formulierung einer CISG-Opt-out-Klausel, Incoterms im niederländischen Handel, CMR-Übereinkommen, Zollkonformität, Ansprüche im Seeverkehr.

Verwandte Seiten: Übersicht über niederländische Anwaltskanzleien, internationale Vertragsgestaltung, CISG, Vertriebsvereinbarungen, Handelsvertretung, Franchising, Produktkonformität.

Rufen Sie uns unter +31 20 210 31 38 an, senden Sie eine E-Mail an mail@maakadvocaten.nl oder besuchen Sie unsere Kontaktseite. MAAK Advocaten hat seinen Sitz in der Kraanspoor 34, 1033 SE Amsterdam.

Häufig gestellte Fragen

Rechtsanwalt für internationales Handelsrecht in Amsterdam

Niederländischer Rechtsanwalt für internationales Handelsrecht

„Im internationalen Handelsrecht treffen Handelsverträge, EU-Vorschriften und grenzüberschreitende Streitigkeiten aufeinander – und genau hier liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Zu unseren Mandanten zählen Hersteller, Importeure, Vertriebshändler und Handelsvertreter, deren Geschäftstätigkeit von einem reibungslosen grenzüberschreitenden Warenverkehr abhängt. Meine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Warenverkehr die wirtschaftlichen Ziele tatsächlich unterstützen.

Ein Großteil des Mehrwerts eines niederländischen Rechtsanwalts für internationalen Handelsrecht zeigt sich in den Details: die korrekte Gestaltung der CISG-Opt-out-Klausel, die Wahl eines Incoterms, der zu den Zahlungsbedingungen passt, die Ausarbeitung einer Vertriebsklausel, die dem EU-Wettbewerbsrecht standhält, sowie die Einbindung von Schutzbestimmungen für Handelsvertreter von Beginn an in den Vertrag, anstatt nach dessen Vertragsbeendigung darüber zu streiten. Diese Details entscheiden darüber, ob eine Geschäftsbeziehung zehn Jahre andauert oder bereits nach zwei Jahren vor Gericht endet.

Mandanten wenden sich direkt an mich – auf Englisch, Deutsch oder Niederländisch –, und ich versuche, zügig zu handeln, denn im internationalen Handel wartet man selten auf eine langsame Antwort.“


Remko Roosjen, Rechtsanwalt für internationalen Handelsrecht in den Niederlanden

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Zuletzt überprüft: 15. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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