Was ist ein Auskaufverfahren (uitkoopprocedure) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Uitkoopprocedure | Rechtsgrundlage: § 2:92a/§ 2:201a BW
Ein Auskaufverfahren (uitkoopprocedure) gemäß den Artikeln 2:92a (N.V.) und 2:201a (B.V.) des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht es einem Gesellschafter, der mindestens 95 % des ausgegebenen Gesellschaftskapitals hält, die verbleibenden Minderheitsgesellschafter zur Übertragung ihrer Anteile zu einem von der Unternehmenskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts festgelegten Preis zu verpflichten.
Das Verfahren wird durch einen Antrag bei der Unternehmenskammer eingeleitet. Das Gericht prüft, ob die 95-Prozent-Schwelle erreicht ist, und bestellt einen oder mehrere Sachverständige, um den angemessenen Preis für die Minderheitsanteile zu ermitteln. Die Minderheitsgesellschafter können den Squeeze-out nicht verhindern; sie können lediglich den Preis anfechten. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Erwerber, die durch ein öffentliches Angebot oder eine private Übernahme 95 % oder mehr an einem niederländischen Zielunternehmen erworben haben, ist das Squeeze-out-Verfahren der übliche Weg, um eine 100-prozentige Beteiligung zu erreichen und das Unternehmen von der Börse zu nehmen.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.