Was versteht man im niederländischen Vertragsrecht unter Betrug (bedrog)?
Niederländischer Begriff: Bedrog | Rechtsgrundlage: Artikel 3:44 Absatz 3 BW
Betrug (bedrog) im Sinne von Artikel 3:44 Absatz 3 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Grund für die Nichtigkeit eines Vertrags, wenn eine Partei vorsätzlich falsche Angaben gemacht, vorsätzlich Tatsachen verschwiegen hat, die hätten offengelegt werden müssen, oder sich anderweitig in betrügerischer Weise verhalten hat, wodurch die andere Partei zum Vertragsabschluss verleitet wurde.
Betrug setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus; fahrlässige Falschdarstellungen gelten nicht als „Bedrog“ (können jedoch als „Dwaling“/Irrtum gelten). Die Anfechtung muss innerhalb von drei Jahren nach Entdeckung geltend gemacht werden. Die betrügerische Partei kann zusätzlich zu den Folgen der Anfechtung auch deliktisch für den durch den Betrug verursachten Schaden haftbar sein.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
In der Geschäftspraxis treten Ansprüche wegen Betrugs häufig zusammen mit Ansprüchen wegen Irrtums auf und werden alternativ geltend gemacht. Die Beweisanforderungen für den Nachweis eines vorsätzlichen Betrugs sind höher als bei einem Irrtum.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.