Checkliste: Einhaltung der CE-Kennzeichnung

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Checkliste zur Einhaltung der CE-Kennzeichnung

Niederländischer Begriff: Checkliste CE-Kennzeichnung | Rechtsgrundlage: Beschluss 768/2008/EG + sektorspezifische Rechtsvorschriften

Bevor Sie die CE-Kennzeichnung auf einem Produkt anbringen, überprüfen Sie Folgendes: (1) Ermitteln Sie alle für das Produkt geltenden EU-Richtlinien und -Verordnungen; (2) legen Sie das/die anzuwendende(n) Konformitätsbewertungsmodul(e) fest; (3) ermitteln Sie die geltenden harmonisierten Normen und überprüfen Sie, ob das Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt; (4) beauftragen Sie eine benannte Stelle, sofern dies nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist; (5) erstellen Sie die technischen Unterlagen (Konstruktionsunterlagen, Risikobewertung, Prüfberichte, Berechnungen); (6) führen Sie die erforderlichen Prüfungen durch oder lassen Sie diese durchführen; (7) die EU-Konformitätserklärung erstellen, in der alle geltenden Rechtsvorschriften aufgeführt sind; (8) die CE-Kennzeichnung (und gegebenenfalls die Kennnummer der benannten Stelle) anbringen; (9) sicherstellen, dass Name und Anschrift des Herstellers auf dem Produkt angegeben sind; (10) Verfahren zur Marktüberwachung einrichten.

Häufige Konformitätslücken sind unter anderem: fehlende oder unvollständige technische Dokumentation, Versäumnis, die Unterlagen bei Produktänderungen zu aktualisieren, Anwendung überholter harmonisierter Normen, Auslassung einer von mehreren anwendbaren Richtlinien in der Konformitätserklärung sowie die Nichtbenennung einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person bei Herstellern aus Nicht-EU-Ländern.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Importeure ist eine Konformitätsprüfung vor dem Inverkehrbringen weitaus kostengünstiger als eine Durchsetzungsmaßnahme. MAAK Advocaten und sein Netzwerk aus technischen Experten bieten integrierte rechtliche und technische Konformitätsbewertungen an.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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