Was ist das CMR-Übereinkommen im internationalen Transportrecht?
Niederländischer Begriff: CMR-verdrag | Rechtsgrundlage: Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR)
Das CMR-Übereinkommen (Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Güterbeförderung auf der Straße, Genf 1956) ist der internationale Vertrag, der die Haftung des Frachtführers für den Verlust oder die Beschädigung von Gütern während des internationalen Straßengüterverkehrs regelt. Es gilt automatisch für alle Verträge über den internationalen Güterkraftverkehr, bei denen der Übernahmeort und der Lieferort in zwei verschiedenen CMR-Vertragsstaaten liegen.
Der Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung oder Verspätung vom Zeitpunkt der Übernahme der Güter bis zum Zeitpunkt der Ablieferung, es sei denn, er kann einen der begrenzten Haftungsausschlussgründe nachweisen (inhärenter Mangel, Anweisungen des Absenders, besonderes Risiko). Die Haftung ist auf 8,33 SZR pro Kilogramm Bruttogewicht der verlorenen oder beschädigten Güter begrenzt. Die Verjährungsfrist für CMR-Ansprüche beträgt ein Jahr (drei Jahre bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder gleichwertigem Verschulden).
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Im internationalen Handel über die Niederlande gilt die CMR-Konvention für den Straßenbeförderungsabschnitt. Das Verständnis der Haftungsbeschränkung des Frachtführers und der kurzen Verjährungsfrist ist für die Geltendmachung von Transportschäden von entscheidender Bedeutung.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.