Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Due-Diligence-Prüfung von Unternehmen

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Was ist die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)?

Niederländische Bezeichnung: CSDDD | Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/1760

Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) verpflichtet große, in der EU tätige Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren eigenen Betrieben, ihren Tochtergesellschaften und ihren Wertschöpfungsketten zu ermitteln, zu verhindern, zu mindern und darüber Rechenschaft abzulegen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 umsetzen.

Die Richtlinie gilt für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit einem entsprechenden EU-Umsatz. Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflicht-Richtlinie festlegen und umsetzen, diese in ihre Unternehmensstrategie integrieren, den Dialog mit Interessengruppen führen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und öffentlich Bericht erstatten. Bei Versäumnis, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, wird eine zivilrechtliche Haftung begründet.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen mit Niederlassungen in den Niederlanden oder einem erheblichen EU-Umsatz erfordert die Einhaltung der CSDDD eine vertragliche Sorgfaltspflicht, die sich durch die gesamte Lieferkette zieht, einschließlich Nachhaltigkeitsklauseln, Prüfungsrechten und Abhilfemaßnahmen in Lieferverträgen.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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