Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Jetzt anrufen Jetzt per E-Mail kontaktierenWas ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?
Niederländische Bezeichnung: CSRD | Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2022/2464
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) verpflichtet die in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihrem Lagebericht unter Verwendung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) über Nachhaltigkeitsaspekte (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu berichten. Die Berichte müssen von einem unabhängigen Prüfungsdienstleister geprüft werden.
Die CSRD gilt stufenweise: für große Unternehmen von öffentlichem Interesse ab dem Geschäftsjahr 2024, für andere große Unternehmen ab 2025 und für börsennotierte KMU ab 2026. Nicht-EU-Unternehmen mit einem erheblichen Umsatz in der EU werden ab 2028 einbezogen. Die Berichterstattung umfasst die eigenen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sowie dessen vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Konzerne mit niederländischen Tochtergesellschaften erfordert die CSRD-Berichterstattung detaillierte Nachhaltigkeitsdaten aus der Lieferkette. Dies macht vertragliche Regelungen zum Informationsaustausch mit Lieferanten und Kunden erforderlich.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.