Deliktsrecht nach niederländischem Recht

Jetzt anrufen Jetzt per E-Mail kontaktieren

Was versteht man nach niederländischem Recht unter einer unerlaubten Handlung (onrechtmatige daad)?

Niederländischer Begriff: Onrechtmatige daad | Rechtsgrundlage: § 6:162 BW

Eine unerlaubte Handlung (onrechtmatige daad) im Sinne von Artikel 6:162 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine rechtswidrige Handlung, die einer anderen Person einen Schaden zufügt. Der Artikel definiert drei Kategorien rechtswidriger Handlungen: die Verletzung eines Rechts, eine Handlung oder Unterlassung, die gegen eine gesetzliche Pflicht verstößt, sowie eine Handlung oder Unterlassung, die gegen ungeschriebene Normen des gesellschaftlich angemessenen Verhaltens (maatschappelijke betamelijkheid) verstößt.

Die Haftung setzt Folgendes voraus: eine unerlaubte Handlung, Zurechenbarkeit (Verschulden oder Risiko), einen Schaden, einen Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden sowie Relativität (die verletzte Norm muss zum Schutz vor der Art des erlittenen Schadens bestimmt gewesen sein). Die deliktische Haftung besteht unabhängig von einem etwaigen Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. In der Geschäftspraxis treten deliktische Ansprüche häufig neben vertraglichen Ansprüchen auf.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen ist das niederländische Deliktsrecht in den Bereichen Produkthaftung, unlauterer Wettbewerb, persönliche Haftung von Geschäftsführern gegenüber Gläubigern sowie Haftung in der Lieferkette von Bedeutung.

Verwandte Seiten: Prozessführung in den Niederlanden, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise