Was ist eine „actio pauliana“ nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Actio pauliana | Rechtsgrundlage: Artikel 3:45 BW / 42 Fw
Eine „actio pauliana“ ist das Recht eines Gläubigers (oder eines Insolvenzverwalters), Rechtsgeschäfte eines Schuldners anzufechten, die in dem Wissen vorgenommen wurden, dass sie die Gläubiger benachteiligen würden. Gemäß Artikel 3:45 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (außerhalb des Insolvenzverfahrens) und Artikel 42 des Insolvenzgesetzes (im Insolvenzverfahren) können Rechtsgeschäfte wie der Verkauf von Vermögenswerten zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis, unentgeltliche Übertragungen und selektive Zahlungen rückgängig gemacht werden.
Damit die Klage außerhalb des Insolvenzverfahrens Erfolg hat, muss der Gläubiger nachweisen, dass der Schuldner freiwillig gehandelt hat, dass die Handlung die Gläubiger benachteiligt hat und dass sowohl der Schuldner als auch der Vertragspartner von der Benachteiligung wussten oder hätten wissen müssen. Im Insolvenzverfahren profitiert der Insolvenzverwalter von gesetzlichen Vermutungen, die die Beweislast für Transaktionen innerhalb eines Jahres vor dem Insolvenztag erleichtern.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Gläubiger ist die „actio pauliana“ ein wirksames Instrument zur Rückforderung, wenn ein Schuldner in Erwartung einer Vollstreckung Vermögenswerte an verbundene Parteien oder befreundete Dritte übertragen hat.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.