Was versteht man nach niederländischem Recht unter einem Drittbescheid (derdenbeslag)?
Niederländischer Begriff: Derdenbeslag | Rechtsgrundlage: §§ 475 ff. Rv
Ein Drittbescheid (derdenbeslag) gemäß den Artikeln 475 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine Pfändung, die einem Dritten zugestellt wird, der Vermögenswerte besitzt oder dem Schuldner Geld schuldet. Das häufigste Beispiel ist eine Bankpfändung: Die Pfändung wird der Bank des Schuldners zugestellt, die daraufhin das Konto des Schuldners in Höhe des gepfändeten Betrags sperrt.
Der Dritte (der „derde-beslagene“) muss eine Erklärung abgeben, in der er angibt, welche Vermögenswerte er besitzt oder welche Verbindlichkeiten er gegenüber dem Schuldner hat. Unterlässt der Dritte diese Erklärung, kann er persönlich für den gesamten Betrag der Forderung des Gläubigers haftbar gemacht werden. Der „Derdenbeslag“ kann sich auf Bankkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden, Versicherungsansprüche sowie alle sonstigen Geldverbindlichkeiten beziehen, die ein Dritter gegenüber dem Schuldner hat.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für gewerbliche Gläubiger ist die Pfändung von Bankkonten bei Dritten oft die wirksamste Vollstreckungsmaßnahme, da sie sich unmittelbar auf die Liquidität des Schuldners auswirkt und eine einvernehmliche Lösung erzwingt.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.