Was versteht man unter Eigentumsvorbehalt (eigendomsvoorbehoud) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Eigendomsvoorbehoud | Rechtsgrundlage: § 3:92 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Der Eigentumsvorbehalt (eigendomsvoorbehoud) gemäß Artikel 3:92 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht es einem Verkäufer, das Eigentum an Waren so lange zu behalten, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig beglichen hat. Sollte der Käufer vor der Zahlung zahlungsunfähig werden, kann der Verkäufer die Waren zurückfordern, anstatt im Insolvenzverfahren als ungesicherter Gläubiger eingestuft zu werden.
Eine ordnungsgemäß formulierte Eigentumsvorbehaltsklausel ist eines der wirksamsten Sicherungsinstrumente, die Verkäufern nach niederländischem Recht zur Verfügung stehen. Sie ist gegenüber dem Käufer, gegenüber den anderen Gläubigern des Käufers sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter wirksam, sofern die Klausel klar formuliert und ordnungsgemäß in den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers aufgenommen wurde.
Das niederländische Recht unterstützt den gewöhnlichen Eigentumsvorbehalt (der sich auf die konkret verkauften Waren bezieht) sowie – in geringerem Umfang – den erweiterten Eigentumsvorbehalt, der Weiterverkäufe und verarbeitete Waren abdeckt. Die erweiterten Formen erfordern eine sorgfältige Formulierung, um im Insolvenzfall Bestand zu haben, und nicht alle Formulierungen, die in anderen Gerichtsbarkeiten funktionieren, sind nach niederländischem Recht wirksam.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Lieferanten und Hersteller, die Waren an niederländische Käufer verkaufen, ist eine ordnungsgemäß formulierte Eigentumsvorbehaltsklausel ein unverzichtbarer Kreditschutz. Auf unserer Seite „Rechtsanwalt für Kaufverträge“ finden Sie Hinweise zur Vertragsgestaltung, oder wenden Sie sich direkt an uns.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.