Einhaltung der ATEX-Richtlinie

Jetzt anrufen Jetzt per E-Mail kontaktieren

Inwiefern wirkt sich die ATEX-Richtlinie auf die Produktkonformität aus?

Niederländischer Begriff: ATEX-Richtlinie | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/34/EU

Die ATEX-Richtlinie (Richtlinie 2014/34/EU) regelt Geräte und Schutzsysteme, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Sie gilt für elektrische und nichtelektrische Geräte, die in Bereichen eingesetzt werden, in denen explosive Gase, Stäube oder Dämpfe vorhanden sein können. Geräte werden nach Gruppen (I für den Bergbau, II für Industriebetriebe über Tage) und Kategorien (1, 2, 3, je nach erforderlichem Schutzniveau) klassifiziert.

Hersteller müssen das für die jeweilige Gerätegruppe und -kategorie festgelegte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen (das von der internen Fertigungskontrolle für die niedrigsten Kategorien bis zur EU-Baumusterprüfung plus Qualitätssicherung für die höchsten Kategorien reicht), technische Unterlagen erstellen, die EU-Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung mit der spezifischen ATEX-Kennzeichnung (Ex-Symbol in einem Sechseck) anbringen. Für die meisten Kategorien ist die Einbeziehung einer benannten Stelle zwingend vorgeschrieben.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller von Geräten zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (Öl- und Gasindustrie, chemische Verarbeitung, Bergbau, Lebensmittelverarbeitung mit Staubgefahr) ist die ATEX-Konformität eine spezielle und zwingende Anforderung.

Verwandte Seiten: Anwaltskanzlei für Produktkonformität, Leitfaden zu niederländischen Anwaltskanzleien, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise