Inwiefern wirkt sich die PSA-Verordnung auf die Produktkonformität aus?
Niederländischer Begriff: PBM-Verordnung | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/425
Die PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung) regelt Produkte, die dazu bestimmt sind, von einer Person zum Schutz vor einem oder mehreren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken getragen oder gehalten zu werden. Sie umfasst drei Risikokategorien (I, II, III) mit zunehmend strengeren Anforderungen an die Konformitätsbewertung. Kategorie III (Schutz vor lebensbedrohlichen Gefahren) erfordert eine EU-Baumusterprüfung sowie eine fortlaufende Überwachung der Produktion durch eine benannte Stelle.
Hersteller müssen die entsprechende Konformitätsbewertung durchführen, technische Unterlagen erstellen, die EU-Konformitätserklärung ausfertigen, die CE-Kennzeichnung anbringen und Anleitungen sowie Informationen in der Sprache des Mitgliedstaats bereitstellen, in dem die PSA in Verkehr gebracht wird. Die PSA muss die in Anhang II der Verordnung festgelegten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Hersteller und Importeure von PSA bestimmt die Risikokategorie den Umfang der Beteiligung einer benannten Stelle sowie die laufenden Konformitätsverpflichtungen. MAAK Advocaten berät Sie zur Konformität von PSA sowie zur vertraglichen Aufteilung der Verpflichtungen zwischen Herstellern und Händlern.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.