Welche Anforderungen gelten in den Niederlanden für die Einreichung des Jahresabschlusses?
Niederländischer Begriff: Deponeringsplicht jaarrekening | Rechtsgrundlage: Artikel 2:394 BW
Niederländische Gesellschaften (B.V. und N.V.) sind gemäß Artikel 2:394 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb festgelegter Fristen bei der Handelskammer einzureichen. Der Jahresabschluss muss von der Hauptversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (verlängerbar um fünf Monate) festgestellt und innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung hinterlegt werden.
Für kleine Unternehmen beschränkt sich die Hinterlegungspflicht auf eine verkürzte Bilanz. Mittlere und große Unternehmen müssen umfangreichere Informationen hinterlegen. Die nicht fristgerechte Hinterlegung des Jahresabschlusses begründet gemäß Artikel 2:248 BW eine gesetzliche Vermutung der Geschäftsführungsfehler, falls das Unternehmen anschließend in Konkurs geht. Diese Vermutung verlagert die Beweislast auf die Geschäftsführer.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für niederländische Unternehmen unter ausländischer Leitung ist die Einreichungspflicht die am häufigsten übersehene administrative Verpflichtung, die im Insolvenzfall zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen kann. Die Einrichtung eines zuverlässigen Arbeitsablaufs für den Jahresabschluss ist unerlässlich.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.