Entlastung von Vorstandsmitgliedern nach niederländischem Recht

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Was versteht man nach niederländischem Recht unter der Entlastung von Vorstandsmitgliedern?

Niederländischer Begriff: Decharge | Rechtsgrundlage: Artikel 2:210 BW

Die Entlastung ist ein Beschluss der Hauptversammlung, mit dem die Geschäftsführer von der Haftung für ihre Geschäftsführung während des betreffenden Geschäftsjahres befreit werden. Sie ist ein üblicher Tagesordnungspunkt bei der Jahreshauptversammlung niederländischer B.V.s und N.V.s.

Die Entlastung ist nicht uneingeschränkt: Sie erstreckt sich nur auf Sachverhalte, die aus dem Jahresabschluss und den den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Informationen hervorgehen. Sie schützt die Geschäftsführer nicht vor der Haftung für Sachverhalte, die verschwiegen oder nicht offengelegt wurden. Im Insolvenzverfahren hat die Entlastung nur begrenzte Wirkung gegenüber den Ansprüchen des Insolvenzverwalters gemäß Artikel 2:248 BW.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Vorstandsmitglieder niederländischer Unternehmen ist die Erlangung der jährlichen Entlastung gängige Praxis, sie sollte jedoch nicht als vollständiger Schutz vor Haftung angesehen werden.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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