Was versteht man unter der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im EU-Recht?
Niederländischer Begriff: Uitgebreide producentenverantwoordelijkheid (EPR) | Rechtsgrundlage: Verschiedene EU-Richtlinien (WEEE, Batterien, Verpackungen)
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein politischer Grundsatz der EU, der Hersteller und Importeure verpflichtet, die finanzielle und operative Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte am Ende ihrer Lebensdauer zu übernehmen, einschließlich der Sammlung, des Recyclings und der Beseitigung. EPR-Systeme werden durch branchenspezifische Rechtsvorschriften umgesetzt, darunter die WEEE-Richtlinie (Elektrogeräte), die Batterieverordnung sowie die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung.
Im Rahmen der EPR müssen sich Hersteller bei der nationalen Organisation für Herstellerverantwortung registrieren lassen, die in Verkehr gebrachten Mengen melden und sich finanziell am Sammel- und Recycling-System beteiligen. In den Niederlanden verwalten Compliance-Organisationen (wie die „Stichting OPEN“ für Elektronik und der „Afvalfonds Verpakkingen“ für Verpackungen) die EPR-Systeme. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Verkaufsverboten und Bußgeldern führen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für ausländische Hersteller und Importeure, die Produkte auf dem niederländischen und dem EU-Markt in Verkehr bringen, stellen die EPR-Registrierung und die Gebührenverpflichtungen unvermeidbare Geschäftskosten dar, die bei der Planung des Markteintritts berücksichtigt werden müssen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.