Erfüllungsansprüche nach niederländischem Recht

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Was versteht man unter der Erfüllung (nakoming) nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Nakoming | Rechtsgrundlage: Artikel 3:296 BW

Die Erfüllung (nakoming) gemäß Artikel 3:296 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Recht eines Gläubigers, vom Schuldner die tatsächliche Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu verlangen, anstatt lediglich Schadensersatz zu erhalten. Das niederländische Recht betrachtet die Erfüllung als primären Rechtsbehelf bei Vertragsverletzung und nicht als Rückgriffsmöglichkeit.

Gerichte ordnen regelmäßig die Erfüllung an und verstärken diese durch eine Vertragsstrafe (dwangsom), um die Einhaltung der Verpflichtung durchzusetzen. Der Schuldner kann sich nicht dafür entscheiden, Schadensersatz zu zahlen, anstatt die Leistung zu erbringen, es sei denn, die Erfüllung ist unmöglich geworden. Dies macht das niederländische System leistungsorientierter als viele Common-Law-Systeme, in denen Schadensersatz das Standardrechtsmittel ist.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen, die darauf angewiesen sind, dass ein Vertragspartner tatsächlich liefert, bereitstellt oder erbringt – anstatt lediglich eine Entschädigung zu leisten –, stellt die niederländische Erfüllungsanordnung mit einer Zwangsstrafe (dwangsom) einen der wirksamsten verfügbaren Durchsetzungsmechanismen dar.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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