Was ist die EU-Batterieverordnung?
Niederländische Bezeichnung: Batterijenverordening | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1542
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) ist eine umfassende EU-Verordnung, die die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Entsorgung aller in der EU in Verkehr gebrachten Batterien regelt, von tragbaren Batterien über Batterien für Elektrofahrzeuge bis hin zu Industriebatterien. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie und führt erheblich erweiterte Verpflichtungen ein.
Zu den wichtigsten Anforderungen zählen verbindliche Angaben zum CO₂-Fußabdruck, Schwellenwerte für den Recyclinganteil, Leistungs- und Haltbarkeitsstandards, Sorgfaltspflichten für Batterierohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit) sowie ein digitaler Batteriepass für Batterien in Elektrofahrzeugen und Industriebatterien. Die Verordnung erlegt den Herstellern zudem Verpflichtungen zur Sammlung, zum Recycling und zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei verschiedene Anforderungen zwischen 2024 und 2031 in Kraft treten.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Batteriehersteller, Importeure und Unternehmen, die Batterien in ihre Produkte integrieren (Elektronik, Fahrzeuge, Energiespeicher), stellt die Batterieverordnung eine der komplexesten und weitreichendsten neuen EU-Anforderungen an die Produktkonformität dar.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.