Was ist das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen?
Niederländische Bezeichnung: „Europese procedure voor geringe vorderingen“ | Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (ESCP) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist ein vereinfachtes grenzüberschreitendes Zivilverfahren für Forderungen bis zu 5.000 Euro zwischen Parteien in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Das Verfahren wird überwiegend schriftlich unter Verwendung von Standardformularen durchgeführt und erfordert keine anwaltliche Vertretung.
Das Gericht erlässt ein Urteil auf der Grundlage der schriftlichen Schriftsätze und etwaiger Beweisunterlagen. Das Urteil ist in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Exequatur unmittelbar vollstreckbar. Das Verfahren soll die Kosten senken und den Zugang zur Justiz bei geringfügigen grenzüberschreitenden Forderungen vereinfachen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Bei geringfügigen B2B-Forderungen gegen Vertragspartner in anderen EU-Mitgliedstaaten bietet das ESCP eine kostengünstige Alternative. Bei höheren Forderungen oder solchen, die dringende Rechtshilfe erfordern, sind das niederländische Einstweilige Verfügungsverfahren und die vorläufige Pfändung besser geeignet.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.