Was ist die EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR)?
Niederländische Bezeichnung: EUDR | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1115
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen bestimmter Rohstoffe und Produkte (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz und daraus hergestellte Produkte) auf dem EU-Markt, sofern diese nicht entwaldungsfrei sind und gemäß den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden. Wirtschaftsteilnehmer und Händler müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.
Die Sorgfaltspflicht umfasst die Erhebung von Geolokalisierungsdaten, die Durchführung einer Risikobewertung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung für jedes relevante Produkt, das in den EU-Markt gelangt. Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, bevor sie das Produkt in Verkehr bringen oder exportieren. Die Verordnung gilt für große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 und für KMU ab dem 30. Juni 2026.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen, die land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse über die Niederlande importieren, erfordert die Einhaltung der EUDR Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette sowie Sorgfaltspflicht-Systeme, die möglicherweise in vorgelagerten Lieferverträgen berücksichtigt werden müssen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.