Fehler im niederländischen Vertragsrecht

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Was versteht man im niederländischen Vertragsrecht unter einem Irrtum („dwaling“)?

Niederländischer Begriff: Dwaling | Rechtsgrundlage: § 6:228 BW

Ein Irrtum (dwaling) gemäß Artikel 6:228 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Grund für die Anfechtung eines Vertrags, wenn dieser aufgrund eines wesentlichen Missverständnisses hinsichtlich der Tatsachen geschlossen wurde. Der Irrtum muss sich auf einen Umstand beziehen, der für die Entscheidung der irrtümlichen Partei zum Vertragsabschluss ausschlaggebend war.

Die Anfechtung wegen Irrtums setzt voraus, dass der Irrtum durch Angaben der anderen Partei, durch deren Schweigen, obwohl sie hätte sprechen müssen, oder dadurch verursacht wurde, dass beide Parteien dieselbe falsche Annahme teilten. Eine Partei kann sich nicht auf einen Irrtum berufen, wenn das Risiko der falschen Annahme von dieser Partei hätte getragen werden müssen. Die Anfechtung muss innerhalb von drei Jahren nach Entdeckung des Irrtums geltend gemacht werden.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

In der internationalen Geschäftswelt wird der Irrtum am häufigsten bei Transaktionen geltend gemacht, bei denen sich eine Partei auf unrichtige Finanzinformationen, Produktspezifikationen oder Angaben zum regulatorischen Status verlassen hat.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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