Was versteht man nach niederländischem Recht unter dem Begriff „Formenkonflikt“?
Niederländischer Begriff: „Battle of forms“ | Rechtsgrundlage: Artikel 6:225 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Der „Kampf der Formulare“ tritt ein, wenn beide Vertragsparteien bei Vertragsabschluss auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Gemäß Artikel 6:225 Absatz 3 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt nach niederländischem Recht die „First-Shot“-Regel: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die im Rahmen des Austauschs von Angebot und Annahme zuerst Bezug genommen wird, haben Vorrang, es sei denn, die annehmende Partei lehnt diese in ihrer Annahme ausdrücklich ab.
Die Regel funktioniert wie folgt: Wenn die anbietende Partei in ihrem Angebot auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und die annehmende Partei in ihrer Annahme auf ihre eigenen Bedingungen verweist, ohne die Bedingungen des Angebots ausdrücklich abzulehnen, gelten die Bedingungen der anbietenden Partei. Eine ausdrückliche Ablehnung der Bedingungen der anderen Partei muss klar und eindeutig sein; der bloße Verweis auf die eigenen Bedingungen reicht nicht aus, um die Bedingungen der anderen Partei abzulehnen.
Dieser Ansatz unterscheidet sich von der in einigen Gerichtsbarkeiten angewandten „Last-Shot“-Regel sowie von der „Knock-out“-Regel, die im Rahmen des CISG und in bestimmten anderen Rechtssystemen zur Anwendung kommt. Diese Unterscheidung ist in internationalen Lieferkettenbeziehungen von Bedeutung, in denen beide Seiten routinemäßig auf ihre eigenen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen verweisen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Im grenzüberschreitenden Handel mit einem niederländischen Vertragspartner hat nach niederländischem Recht die Partei einen strukturellen Vorteil, die im Vertragswechsel als Erste auf ihre Geschäftsbedingungen verweist. Das Verständnis dieser Regel und die entsprechende Vertragsgestaltung sind Teil der ordnungsgemäßen Einhaltung des niederländischen Vertragsrechts. Kontaktieren Sie uns, um sich bezüglich Ihrer Strategie für Allgemeine Geschäftsbedingungen beraten zu lassen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.