Fusionskontrolle in den Niederlanden

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Was versteht man in den Niederlanden unter Fusionskontrolle?

Niederländischer Begriff: Concentratietoezicht | Rechtsgrundlage: Mededingingswet + EU-Fusionskontrollverordnung

Die Fusionskontrolle in den Niederlanden wird durch das niederländische Wettbewerbsgesetz (Mededingingswet) und – bei Transaktionen mit EU-Dimension – durch die EU-Fusionskontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 139/2004) geregelt. Zusammenschlüsse, die die niederländischen Umsatzschwellenwerte erreichen, müssen vor ihrer Durchführung bei der ACM angemeldet werden.

Die niederländischen Anmeldeschwellen sind erreicht, wenn der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen 150 Millionen Euro übersteigt und mindestens zwei der beteiligten Unternehmen jeweils einen niederländischen Umsatz von mehr als 30 Millionen Euro erzielen. Transaktionen, die unter den EU-Schwellenwerten, aber über den niederländischen Schwellenwerten liegen, werden von der ACM geprüft. Die ACM beurteilt, ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb auf dem niederländischen Markt erheblich beeinträchtigen würde. Ein „Gun-Jumping“ (die Durchführung des Zusammenschlusses vor der Genehmigung) ist verboten und kann zu Geldbußen führen.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Bei internationalen M&A-Transaktionen, an denen niederländische Zielunternehmen oder Parteien mit Umsatz in den Niederlanden beteiligt sind, ist die frühzeitige Überprüfung der Anmeldeschwellen im Verlauf des Transaktionsprozesses unerlässlich, um „Gun-Jumping“ und Verzögerungen beim Abschluss zu vermeiden.

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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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