Gesamtschuldnerische Haftung nach niederländischem Recht

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Was versteht man unter gesamtschuldnerischer Haftung nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Hoofdelijke aansprakelijkheid | Rechtsgrundlage: §§ 6:6–6:14 BW

Die gesamtschuldnerische Haftung (hoofdelijke aansprakelijkheid) gemäß den Artikeln 6:6 bis 6:14 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bedeutet, dass jeder Schuldner einzeln für den gesamten Betrag einer gemeinsamen Verpflichtung haftet. Der Gläubiger kann den gesamten Betrag von jedem der gesamtschuldnerisch haftenden Schuldner einfordern, unabhängig von der internen Aufteilung zwischen ihnen.

Der Schuldner, der mehr als seinen internen Anteil zahlt, hat einen Regressanspruch (regresvordering) gegen die anderen Schuldner in Höhe ihrer jeweiligen Anteile. Eine gesamtschuldnerische Haftung kann sich aus dem Gesetz (beispielsweise für Geschäftsführer gemäß § 2:248 BW im Insolvenzfall) oder aus einem Vertrag (Bürgschaften, Verpflichtungen aus Personengesellschaften, Lieferverträge mit mehreren Parteien) ergeben.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

In Lieferkettenverträgen und Konzernbürgschaftsstrukturen stellt die gesamtschuldnerische Haftung einen wirksamen Mechanismus zum Schutz der Gläubiger dar.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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