Was versteht man nach niederländischem Recht unter einem Gewerbemietvertrag (bedrijfsruimtehuur)?
Niederländischer Begriff: Bedrijfsruimtehuur | Rechtsgrundlage: §§ 7:290–7:310 BW
Ein gewerblicher Mietvertrag (huur van bedrijfsruimte) für Einzelhandels- und Gastronomieflächen nach niederländischem Recht unterliegt strengen Regelungen gemäß den Artikeln 7:290 bis 7:310 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dem Mieter stehen umfassende gesetzliche Schutzbestimmungen zu, darunter eine Mindestmietdauer (zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils fünf Jahren), Rechte auf Mietanpassung sowie begrenzte Kündigungsgründe seitens des Vermieters.
Für Büroflächen und andere gewerbliche Räumlichkeiten, die nicht dem Einzelhandel dienen („230a-Flächen“), sind die Schutzbestimmungen weniger streng: Artikel 7:230a BW sieht lediglich einen Räumungsschutz (ontruimingsbescherming) von bis zu drei Jahren vor. Die Unterscheidung zwischen „290-Räumlichkeiten“ und „230a-Räumlichkeiten“ hängt von der Art der Räumlichkeiten und der beabsichtigten Nutzung ab und kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen, die sich in den Niederlanden niederlassen, bestimmt die Art des gewerblichen Mietvertrags das Ausmaß des Mieterschutzes. Es ist unerlässlich, die Einstufung vor Vertragsunterzeichnung korrekt zu ermitteln.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.