Gründung einer niederländischen B.V.

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Wie gründet man eine niederländische B.V.?

Niederländischer Begriff: Oprichting B.V. | Rechtsgrundlage: Buch 2 BW

Die Gründung einer niederländischen B.V. (besloten vennootschap) erfordert eine notarielle Urkunde, die von einem niederländischen Notar beurkundet wird, die Eintragung in das niederländische Handelsregister bei der Handelskammer (KvK) sowie die Verabschiedung einer Satzung (statuten). Seit der „Flex-B.V.“-Reform von 2012 gibt es keine Mindestkapitalanforderung mehr, und ein einziger Gesellschafter sowie ein einziger Geschäftsführer reichen aus.

Der entscheidende Faktor für den Zeitrahmen der Gründung ist das KYC-Verfahren: Der Notar benötigt Identitätsnachweise, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO) sowie einen Adressnachweis für alle Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer. Sobald die KYC-Unterlagen vollständig vorliegen, werden die notarielle Urkunde und die Eintragung bei der Handelskammer in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Werktagen abgeschlossen. Sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer können nicht-niederländischer Staatsangehörigkeit und nicht in den Niederlanden ansässig sein.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für ausländische Konzerne, die eine niederländische Tochtergesellschaft für ihre europäischen Aktivitäten gründen, ist die B.V. fast immer die richtige Rechtsform. Sie lässt sich schnell gründen, bietet Flexibilität in der Unternehmensführung und gewährleistet eine echte beschränkte Haftung.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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