Was versteht man unter „Risikohaftung“ (risicoaansprakelijkheid) nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Risicoaansprakelijkheid | Rechtsgrundlage: §§ 6:169–6:184 BW
Die Gefährdungshaftung (risicoaansprakelijkheid) nach niederländischem Recht ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Die §§ 6:169 bis 6:184 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs regeln die Gefährdungshaftung für bestimmte Kategorien, darunter die Haftung von Eltern für ihre Kinder, von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer, von Eigentümern mangelhafter Gebäude, von Tierhaltern sowie von Betreibern von Kraftfahrzeugen und gefährlichen Stoffen.
Im Gegensatz zur verschuldensabhängigen deliktischen Haftung (Artikel 6:162 BW) erfordert die Gefährdungshaftung keinen Nachweis, dass der Haftende rechtswidrig oder fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung wird durch das Eintreten des Risikos ausgelöst, auf das die jeweilige Bestimmung abzielt. Der Haftende kann sich nur auf eng gefasste, für jede Bestimmung spezifische Einreden berufen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Hersteller und Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, sind die Bestimmungen zur Gefährdungshaftung für Arbeitnehmer (Artikel 6:170 BW) und für fehlerhafte Produkte (Artikel 6:185–6:193 BW) in der Praxis am relevantesten.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.