Handelssanktionen und Exportkontrolle

Jetzt anrufen Jetzt per E-Mail kontaktieren

Wie wirken sich Handelssanktionen und Exportkontrollen auf die niederländische Wirtschaft aus?

Niederländischer Begriff: Handelssanktionen und Exportkontrolle | Rechtsgrundlage: EU-Sanktionsverordnungen + niederländisches Recht

EU-Handelssanktionen und Exportkontrollen schränken den Handel mit bestimmten Ländern, Organisationen und Personen ein. Die Sanktionen werden durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen umgesetzt und in den Niederlanden von der niederländischen Zollbehörde, dem Außenministerium sowie den Finanzaufsichtsbehörden durchgesetzt. Verstöße können strafrechtliche Verfolgung, Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen.

Die Exportkontrollen erstrecken sich auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Güter, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen finden) gemäß der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EU) 2021/821). Unternehmen, die kontrollierte Technologien, Software oder Ausrüstung aus den Niederlanden exportieren, müssen Ausfuhrgenehmigungen einholen und interne Compliance-Programme unterhalten. Die Überprüfung von Kunden, Vertragspartnern und Endnutzern auf Sanktionen ist ein obligatorischer Bestandteil der Compliance im internationalen Handel.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Hersteller und Exporteure mit Sitz in den Niederlanden oder solche, die über die Niederlande Handel betreiben, sind Sanktions- und Exportkontrollklauseln in Handelsverträgen mittlerweile unverzichtbar. MAAK Advocaten berät Sie zum Zusammenspiel zwischen der Einhaltung von Sanktionsvorschriften und den Verpflichtungen aus Handelsverträgen.

Verwandte Seiten: Anwaltskanzlei für internationales Handelsrecht, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise