Was versteht man nach niederländischem Recht unter „höherer Gewalt“ (overmacht)?
Niederländischer Begriff: Overmacht | Rechtsgrundlage: Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Höhere Gewalt (Overmacht) gemäß Artikel 6:75 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Einredegrund, der einen Schuldner von der Schadensersatzpflicht befreit, wenn die Nichterfüllung nicht dem Schuldner zuzurechnen ist. Der Schuldner muss nachweisen, dass die Nichterfüllung nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und ihm weder kraft Gesetzes noch aufgrund einer Rechtshandlung noch nach allgemein anerkannten Maßstäben zuzurechnen ist.
Der gesetzliche Begriff der höheren Gewalt ist eng gefasst. Niederländische Gerichte wenden ihn restriktiv an, und viele Ereignisse, die Wirtschaftsteilnehmer als „höhere Gewalt“ betrachten könnten (Störungen in der Lieferkette, Preissteigerungen, Personalmangel), fallen nicht automatisch darunter. Der Schuldner muss nachweisen, dass das Hindernis tatsächlich außerhalb seiner Kontrolle lag und vernünftigerweise nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.
Höhere Gewalt befreit den Schuldner von der Schadensersatzpflicht, führt jedoch nicht automatisch zur Vertragsbeendigung. Der Gläubiger behält das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichterfüllung schwerwiegend genug ist, und kann unter Umständen seine eigene Leistung in der Zwischenzeit aussetzen.
Aus diesem Grund ergänzen die meisten internationalen Handelsverträge die gesetzliche Regelung durch eine vertragliche Klausel über höhere Gewalt, in der die auslösenden Ereignisse, das Benachrichtigungsverfahren, die Risikoverteilung während der Störung sowie die Folgen einer Kündigung für den Fall, dass das Ereignis über einen festgelegten Zeitraum hinaus andauert, definiert sind.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Seit 2020 haben Klauseln über höhere Gewalt in internationalen Verträgen erheblich an Bedeutung gewonnen. Vor der Pandemie, der Ausweitung von Sanktionen und den Störungen in der Lieferkette entworfene allgemeine Klauseln decken häufig nicht mehr die Ereignisse ab, für die sie ursprünglich vorgesehen waren. Auf unserer Seite zum Thema „Internationale Vertragsgestaltung“ finden Sie Leitlinien zur Vertragsgestaltung, oder wenden Sie sich an uns, um sich beraten zu lassen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.