Urteil im Fall „Ingmar“ zum Geschäftswert eines Handelsvertreters

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Wie lautet das „Ingmar“-Urteil zum Geschäftswert eines Handelsvertreters?

Niederländischer Begriff: Ingmar-Urteil | Rechtsgrundlage: EuGH-Rechtssache C-381/98

Das Ingmar-Urteil (EuGH-Rechtssache C-381/98, Ingmar GB Ltd gegen Eaton Leonard Technologies Inc, 2000) stellte fest, dass die Schutzbestimmungen zur Entschädigung für den Geschäftswert in der EU-Richtlinie 86/653/EWG über Handelsvertreter zwingende Vorschriften des EU-Rechts sind, die für jeden Handelsvertreter gelten, der Tätigkeiten innerhalb der EU ausübt, selbst wenn der Handelsvertretervertrag dem Recht eines Nicht-EU-Landes unterliegt.

Die praktische Folge ist, dass sich ein Auftraggeber mit Sitz in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich (nach dem Brexit) oder in einer anderen Nicht-EU-Gerichtsbarkeit der Entschädigung für den Geschäftswert (Artikel 7:442 BW im niederländischen Recht) nicht entziehen kann, indem er US-amerikanisches, britisches oder anderes ausländisches Recht als anwendbares Recht für den Handelsvertretervertrag wählt. Niederländische Gerichte wenden diese Regel konsequent an.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

„Ingmar“ ist das mit Abstand wichtigste Urteil für internationale Auftraggeber, die Handelsvertreter für EU-Gebiete bestellen. Die Nichtbeachtung dieses Urteils ist einer der kostspieligsten Fehler bei der Vertragsgestaltung im Bereich der Handelsvertretung.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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