Was versteht man in den Niederlanden unter einer Insolvenz (Faillissement)?
Niederländischer Begriff: Faillissement | Rechtsgrundlage: Faillissementswet
Die Insolvenz (Faillissement) in den Niederlanden wird durch das niederländische Insolvenzgesetz (Faillissementswet) geregelt. Ein Unternehmen oder eine Privatperson wird vom Bezirksgericht für insolvent erklärt, wenn es bzw. sie die Begleichung seiner bzw. ihrer Schulden eingestellt hat und mindestens ein weiterer Gläubiger ausstehende Forderungen hat (das Erfordernis der „Pluraliteit van schuldeisers“).
Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter (curator), der die Kontrolle über das Vermögen des Schuldners übernimmt, dessen Geschäftsverhältnisse untersucht und den Erlös gemäß den gesetzlichen Rangordnungsregeln an die Gläubiger verteilt. Gesicherte Gläubiger (Hypothek, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt) haben in der Regel Vorrang vor ungesicherten Gläubigern. Die niederländische Steuerbehörde genießt bei bestimmten Forderungen einen Vorrang. Geschäftsführer können gemäß Artikel 2:248 BW persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie das Unternehmen offensichtlich misswirtschaftet haben.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Gläubiger kann die Einreichung eines Insolvenzantrags ein strategisches Instrument sein, um die Begleichung einer unbestrittenen Forderung durchzusetzen; er darf jedoch nicht für tatsächlich strittige Forderungen genutzt werden.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.