Internationaler Warenkauf nach niederländischem Recht

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Welche Vorschriften gelten nach niederländischem Recht für den internationalen Warenkauf?

Niederländischer Begriff: Internationale Kauf | Rechtsgrundlage: CISG + Buch 7 BW + Rom I

Verträge über den internationalen Warenkauf, an denen eine niederländische Partei beteiligt ist, unterliegen in der Regel entweder dem CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) oder dem niederländischen innerstaatlichen Kaufrecht (Buch 7 Titel 1 BW), je nachdem, ob die Parteien das CISG ausgeschlossen haben. Die Rom-I-Verordnung legt fest, welches nationale Recht gilt, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde.

Das CISG gilt automatisch für grenzüberschreitende B2B-Käufe zwischen Parteien in CISG-Vertragsstaaten. Es regelt den Vertragsabschluss, die Pflichten der Parteien (Lieferung, Zahlung, Vertragsmäßigkeit) sowie Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen (Schadensersatz, Rücktritt bei wesentlicher Vertragsverletzung, Preisminderung). Angelegenheiten, die nicht unter das CISG fallen (Gültigkeit, Eigentumsrechte, Produkthaftung), unterliegen dem nach der Rom-I-Verordnung bestimmten anwendbaren nationalen Recht.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Importeure und Exporteure, die über die Niederlande Handel treiben, ist die Klärung der Frage, ob das CISG oder das niederländische innerstaatliche Recht für ihre Verkäufe maßgeblich ist und worin die praktischen Unterschiede bestehen, der Ausgangspunkt für jeden Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Warenkauf.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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