Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

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Was ist der Mechanismus zur Anpassung der CO₂-Grenzabgaben (CBAM)?

Niederländische Bezeichnung: CBAM | Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/956

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Verordnung (EU) 2023/956) ist ein Handelsinstrument der EU, das einen CO₂-Preis auf Einfuhren bestimmter CO₂-intensiver Produkte (Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) erhebt, um eine Verlagerung von CO₂-Emissionen zu verhindern. Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, deren Wert dem CO₂-Preis entspricht, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren gemäß den EU-Vorschriften zur CO₂-Bepreisung hergestellt worden wären.

Die Übergangsphase (nur Berichterstattung) läuft vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Das endgültige System, das den Erwerb von CBAM-Zertifikaten vorschreibt, gilt ab dem 1. Januar 2026. Importeure müssen sich als autorisierte CBAM-Anmelder registrieren lassen und die in importierten Produkten enthaltenen Emissionen melden. Der Preis für CBAM-Zertifikate ist an den Preis der Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem (ETS) gekoppelt.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen, die CBAM-pflichtige Produkte über die Niederlande importieren, müssen die finanziellen Auswirkungen der CBAM-Zertifikate und die Meldepflichten in Beschaffungsverträgen und Kostenmodellen der Lieferkette berücksichtigt werden.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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