Was versteht man nach niederländischem Recht unter dem Recht auf Leistungsverzögerung (opschortingsrecht)?
Niederländischer Begriff: Opschortingsrecht / exceptio non adimpleti contractus | Rechtsgrundlage: Artikel 6:262 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Das Leistungsaufschubrecht (opschortingsrecht) gemäß Artikel 6:262 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ermöglicht es einer Partei, ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn der Vertragspartner die entsprechenden Verpflichtungen nicht erfüllt. Auch als „exceptio non adimpleti contractus“ bekannt, ist es eines der schnellsten und kostengünstigsten einstweiligen Rechtsmittel, die in der niederländischen Handelspraxis zur Verfügung stehen.
Das Aussetzungsrecht gilt ohne gerichtliche Intervention: Die Partei hält einfach ihre eigene Leistung (Lieferung, Zahlung, Dienstleistungen) zurück und teilt dem Vertragspartner mit, dass sie dies aufgrund der Vertragsverletzung des Vertragspartners tut. Für die Aussetzung selbst ist keine vorherige Inverzugsetzung (ingebrekestelling) erforderlich, wohl aber eine solche, bevor Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt geltend gemacht werden können.
Die Aussetzung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragsbruch stehen. Eine Partei kann sich nicht aufgrund eines geringfügigen Qualitätsmangels bei einer einzelnen Lieferung weigern, den gesamten Kaufpreis zu zahlen. Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit werden die relative Bedeutung der Verpflichtungen beider Seiten sowie die Folgen der Aussetzung für den Vertragspartner berücksichtigt. Eine in böser Absicht oder unverhältnismäßig ausgeübte Aussetzung kann selbst einen Vertragsbruch darstellen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Die Aussetzung der Leistung ist oft der erste praktische Schritt in einem Vertragsstreit: Sie verschafft sofortige Verhandlungsmacht, ohne dass Kosten und Verzögerungen durch Gerichtsverfahren entstehen. Es ist unerlässlich zu verstehen, wann und wie man sie korrekt ausübt. Lesen Sie unsere Seite zur Prozessführung bei Vertragsverletzungen oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.