Was versteht man unter der Liquidation (Vereffening) einer niederländischen Gesellschaft?
Niederländischer Begriff: Vereffening | Rechtsgrundlage: §§ 2:19–2:24 BW
Die Liquidation (Vereffening) einer niederländischen Gesellschaft ist das formelle Abwicklungsverfahren, das auf einen Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung der Gesellschaft folgt. Der Liquidator (Vereffenaar, in der Regel der Vorstand) verwertet das Gesellschaftsvermögen, begleicht die Verbindlichkeiten und verteilt den verbleibenden Überschuss an die Gesellschafter.
Die Liquidation muss bei der Handelskammer eingetragen werden. Gläubiger haben das Recht, der Ausschüttung des Überschusses zu widersprechen, sofern ihre Forderungen nicht beglichen wurden. Der Liquidator muss einen endgültigen Rechnungsabschluss vorlegen. Nach Abschluss der Liquidation erlischt die Gesellschaft. Verfügt die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Auflösung über kein Vermögen, kommt stattdessen die „Turbo-Liquidation“ (Artikel 2:19 Absatz 4 BW) zur Anwendung.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Konzerne, die ihre niederländischen Tochtergesellschaften abwickeln, hängt die Wahl zwischen einer formellen Liquidation und einer Turbo-Liquidation davon ab, ob das Unternehmen über verbleibende Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten verfügt. Beide Verfahren erfordern eine sorgfältige Beachtung der Gläubigerrechte und der Meldepflichten.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.