Was versteht man nach niederländischem Recht unter einer Lohnpfändung (loonbeslag)?
Niederländischer Begriff: Loonbeslag | Rechtsgrundlage: §§ 475a–475g Rv
Die Lohnpfändung (loonbeslag) gemäß den Artikeln 475a bis 475g der niederländischen Zivilprozessordnung ist die Pfändung des Gehalts oder Lohns eines Schuldners beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gepfändeten Teil des Gehalts einzubehalten und an den Gläubiger auszuzahlen. Ein pfändungsfreier Mindestbetrag (beslagvrije voet) wird gewahrt, um sicherzustellen, dass der Schuldner seine grundlegenden Lebenshaltungskosten decken kann.
Der beslagfreie Betrag wird auf der Grundlage der persönlichen Verhältnisse des Schuldners (Haushaltszusammensetzung, Wohnkosten, Krankenversicherung) berechnet und entspricht in etwa 95 % der geltenden Sozialhilfesatz. Der Arbeitgeber muss den beslagfreien Betrag berechnen und anwenden und den überschüssigen Betrag in jedem Zahlungszeitraum an den Gläubiger überweisen. Die Lohnpfändung bleibt so lange bestehen, bis die Schuld beglichen oder die Pfändung aufgehoben ist.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Gläubiger, die Forderungen gegen einzelne Schuldner durchsetzen (einschließlich persönlich haftender Geschäftsführer insolventer Unternehmen), stellt die Lohnpfändung einen verlässlichen Beitreibungsmechanismus dar, der nach seiner Einleitung automatisch funktioniert.
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Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.