Wie lautet die Meldepflicht für mangelhafte Waren nach niederländischem Recht?
Niederländischer Begriff: Klachtplicht / meldingsplicht | Rechtsgrundlage: § 7:23 BW
Gemäß Artikel 7:23 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Käufer, der feststellt, dass die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels oder nachdem dieser hätte festgestellt werden müssen, in Kenntnis setzen. Wird die Rüge nicht rechtzeitig vorgebracht, können die Rechte des Käufers vollständig erlöschen, unabhängig von der Begründetheit der Mängelrüge.
Was als „angemessene Frist“ gilt, hängt von der Art der Ware und den Umständen ab. Bei verderblichen oder leicht zu prüfenden Waren kann diese Frist bereits wenige Tage betragen. Bei komplexen Industrieanlagen, die einer Inbetriebnahme bedürfen, kann sie mehrere Wochen betragen. Die absolute Ausschlussfrist nach niederländischem Recht beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Der Käufer ist zudem verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung zu prüfen.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Diese Mitteilungspflicht ist einer der Schritte, die von ausländischen Käufern bei niederländischen B2B-Transaktionen am häufigsten übersehen werden. Eine unverzügliche schriftliche Mitteilung, sobald der Verdacht auf einen Mangel besteht, ist unerlässlich, um alle verfügbaren Rechtsbehelfe zu wahren.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.