Mitziehrecht nach niederländischem Recht

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Was ist ein Mitverkaufsrecht nach niederländischem Recht?

Niederländischer Begriff: Drag-along-Regelung | Rechtsgrundlage: Vertraglich (Gesellschaftervereinbarung)

Ein Mitverkaufsrecht ist eine vertragliche Bestimmung in einer Gesellschaftervereinbarung, die es einem Mehrheitsgesellschafter (oder einer Gruppe von Gesellschaftern, die eine festgelegte Schwelle überschreitet) ermöglicht, die Minderheitsgesellschafter zu verpflichten, ihre Anteile zu denselben Bedingungen an einen dritten Käufer zu veräußern. Ziel ist es, einen sauberen Ausstieg durch den Verkauf von 100 % des Unternehmens zu ermöglichen.

Das niederländische Recht sieht kein gesetzliches Mitverkaufsrecht vor; es muss in der Gesellschaftervereinbarung vereinbart werden. Die Klausel legt in der Regel die auslösende Schwelle (z. B. 75 % oder mehr der Anteile), die Ausübungsbedingungen (seriöses Angebot, Mindestpreis, marktübliche Bedingungen) sowie das Verfahren (Ankündigung, Bewertung, Abwicklungsmodalitäten) fest. Die Durchsetzbarkeit hängt davon ab, dass die Klausel verhältnismäßig und ausreichend detailliert formuliert ist.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für Private-Equity-Investoren und Joint-Venture-Partner in niederländischen B.V.s ist eine gut formulierte Mitverkaufsklausel für die Ausstiegsplanung unerlässlich.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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