Was versteht man nach niederländischem Recht unter Mitverschulden (eigen schuld)?
Niederländischer Begriff: Eigen schuld | Rechtsgrundlage: Artikel 6:101 BW
Die Mitverschuldung (eigen schuld) gemäß Artikel 6:101 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs führt zu einer Minderung des Schadenersatzes, wenn das eigene Verhalten des Geschädigten zum Schaden beigetragen hat. Das Gericht verteilt den Schaden zwischen den Parteien danach, inwieweit den jeweiligen Parteien zurechenbare Umstände zum Schaden beigetragen haben.
Die Beurteilung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ermittelt das Gericht den kausalen Beitrag des Verhaltens jeder Partei. Anschließend kann das Gericht die Aufteilung auf der Grundlage der Billigkeitskorrektur (billijkheidscorrectie) anpassen, wobei es die relative Schuld der Parteien und sonstige Umstände berücksichtigt. Die Billigkeitskorrektur kann den Anteil des Klägers im Vergleich zur rein kausalen Aufteilung erhöhen oder verringern.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für Beklagte in niederländischen Handelsstreitigkeiten stellt das Mitverschulden ein wichtiges Verteidigungsargument dar, insbesondere bei Ansprüchen wegen Vertragswidrigkeit und Produkthaftung, bei denen der Käufer es versäumt hat, die Ware rechtzeitig zu prüfen, den Schaden zu mindern oder den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.
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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.