Was versteht man nach niederländischem Recht unter „Verrechnung“ (verrekening)?
Niederländischer Begriff: Verrekening | Rechtsgrundlage: §§ 6:127–6:141 BW
Die Aufrechnung (verrekening) gemäß den Artikeln 6:127 bis 6:141 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Tilgung zweier gegenseitiger Verbindlichkeiten durch Erklärung einer der Parteien. Wenn Partei A Partei B 100.000 Euro schuldet und Partei B Partei A 60.000 Euro schuldet, kann Partei A ihre Schuld durch die Erklärung der Verrechnung aufrechnen, sodass nur noch eine Nettoverpflichtung von 40.000 Euro verbleibt.
Voraussetzung für die Aufrechnung ist, dass beide Verbindlichkeiten fällig und zahlbar sind, dass die Parteien einander in derselben Eigenschaft schulden und dass die Partei, die sich auf die Aufrechnung beruft, zur Begleichung ihrer eigenen Verbindlichkeit berechtigt ist. Die Aufrechnung erfolgt durch einseitige Erklärung und bedarf keiner Zustimmung der anderen Partei. Sie kann jederzeit geltend gemacht werden, auch während eines Gerichtsverfahrens.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen ist die Aufrechnung ein praktisches Instrument zur Verwaltung gegenseitiger Verpflichtungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung. Sie kann zudem als Verteidigungsstrategie gegen eine Zahlungsforderung dienen.
Verwandte Seiten: Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Leitfaden zum niederländischen Vertragsrecht, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.
Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.