Vertragsnichtigkeit nach niederländischem Recht

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Was versteht man nach niederländischem Recht unter der Nichtigkeit („nietigheid“) eines Vertrags?

Niederländischer Begriff: Nietigheid | Rechtsgrundlage: § 3:40 BW

Nichtigkeit (nietigheid) im Sinne von Artikel 3:40 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bedeutet, dass eine Rechtshandlung von Anfang an ungültig ist, als hätte sie nie existiert. Ein Vertrag ist nichtig, wenn er gegen zwingendes Recht, die guten Sitten (goede zeden) oder die öffentliche Ordnung (openbare orde) verstößt. Die Nichtigkeit tritt automatisch ein und bedarf keiner gerichtlichen Feststellung.

Die Nichtigkeit unterscheidet sich von der Anfechtung (vernietiging), die bei gültigen, aber mit Mängeln behafteten Verträgen (Irrtum, Betrug, Nötigung) zur Anwendung kommt. Ein nichtiger Vertrag entfaltet von Anfang an keine Rechtswirkung, während ein für nichtig erklärter Vertrag erst ab dem Zeitpunkt der Nichtigerklärung so behandelt wird, als hätte er nie existiert. In der Praxis wirkt sich diese Unterscheidung auf die Rückerstattungspflichten der Parteien und die Stellung Dritter aus.

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für internationale Unternehmen tritt die Nichtigkeit am häufigsten dann auf, wenn ein Vertrag gegen das Wettbewerbsrecht, Sanktionsvorschriften oder zwingende niederländische Vorschriften verstößt, die nicht vertraglich umgangen werden können.

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Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

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