Niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.)

Jetzt anrufen Jetzt per E-Mail kontaktieren

Was ist eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.)?

Niederländische Bezeichnung: Besloten vennootschap (B.V.) | Rechtsgrundlage: Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs

Die niederländische B.V. (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die am häufigsten genutzte Unternehmensform für internationale Unternehmen, die eine Niederlassung in den Niederlanden gründen. Seit der „Flex-B.V.“-Reform von 2012, die in Buch 2 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist, besteht keine Mindestkapitalanforderung mehr, und ein einziger Gesellschafter sowie ein einziger Geschäftsführer reichen für die Gründung aus.

Die Gründung erfordert eine notarielle Urkunde, die von einem niederländischen Notar beurkundet wird, die Eintragung in das niederländische Handelsregister bei der Handelskammer (KvK) sowie die Verabschiedung der Satzung (statuten). Der Gesellschafter und der Geschäftsführer können nicht-niederländischer Staatsangehörigkeit und nicht in den Niederlanden ansässig sein. Die Gründungsdauer beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen, sobald die KYC-Unterlagen (Identifizierung, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, Adressnachweis) vollständig vorliegen.

Die B.V. ist eine eigenständige juristische Person mit eigenem Haftungsprofil. Gläubiger der B.V. können das Vermögen der B.V. in Anspruch nehmen, im Normalfall jedoch nicht das der Muttergesellschaft oder der Gesellschafter. Diese beschränkte Haftung macht die B.V. zur bevorzugten Rechtsform für jede niederländische Geschäftstätigkeit mit betrieblicher Größenordnung oder Haftungsrisiko – im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung (die keine eigenständige Rechtspersönlichkeit bietet).

Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist

Für ausländische Konzerne, die in den niederländischen Markt eintreten, ist die B.V. in der Regel die richtige Rechtsform. Sie lässt sich schnell gründen, ist flexibel in der Unternehmensführung und bietet echten Haftungsschutz. Besuchen Sie unsere Seite zur Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung zur Unternehmensgründung.

Verwandte Seiten: Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht, Leitfaden zu niederländischen Anwaltskanzleien, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.

Zuletzt überprüft: 17. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.

Öffnungszeiten:

  • Montag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 19:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag – geschlossen
  • Sonntag – geschlossen

© 2023–2026, MAAK Advocaten N.V., Anwaltskanzlei in den Niederlanden · Rechtliche Hinweise