Was versteht man im niederländischen Deliktsrecht unter einer unerlaubten Handlung (onrechtmatige daad)?
Niederländischer Begriff: Onrechtmatige daad (Vertiefung) | Rechtsgrundlage: Artikel 6:162 BW
Eine unerlaubte Handlung im Sinne von Artikel 6:162 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs setzt fünf Tatbestandsmerkmale voraus: (1) eine unerlaubte Handlung (Verletzung eines Rechts, Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder Verletzung ungeschriebener Normen des gesellschaftlichen Anstands), (2) Zurechenbarkeit (die Handlung muss dem Handelnden aufgrund von Verschulden oder aus einem Grund, für den das Gesetz ihn haftbar macht, zugerechnet werden können), (3) ein Schaden, (4) ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden sowie (5) das Relativitätserfordernis (die verletzte Norm muss zum Schutz vor der Art von Schaden bestimmt gewesen sein, den der Kläger erlitten hat).
Das Relativitätserfordernis (relativiteitsvereiste) ist ein charakteristisches Merkmal des niederländischen Rechts und kann einen ansonsten begründeten deliktischen Anspruch zunichte machen, wenn die verletzte Norm nicht zum Schutz des konkreten Klägers oder der konkreten Art des Schadens bestimmt war. Jedes Element muss vom Kläger nachgewiesen werden, wobei sich die Beweislast und der Beweismaßstab nach § 150 der niederländischen Zivilprozessordnung richten.
Warum dies für internationale Unternehmen von Bedeutung ist
Für internationale Unternehmen ist das niederländische Deliktsrecht in den Bereichen Produkthaftung, unlauterer Wettbewerb, persönliche Haftung von Geschäftsführern, Umwelthaftung und Streitigkeiten in der Lieferkette relevant, bei denen kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Parteien besteht.
Verwandte Seiten: Prozessführung in den Niederlanden, Leitfaden zur Prozessführung in den Niederlanden, Glossar niederländischer Rechtsbegriffe.
Zuletzt überprüft: 18. April 2026 durch MAAK Advocaten N.V.